DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 07 17
Silvester Gfrerer Peter Samt
Schriftführung Präsident des Bundesrates