DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel für die Jahre 2025 und 2026 (Standortabsicherungsgesetz 2025 – SAG 2025), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 10 23
Silvester Gfrerer Peter Samt
Schriftführung Präsident des Bundesrates