DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Abänderung des am 13. Juni 2002 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen, keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2025 12 18
Silvester Gfrerer Peter Samt
Schriftführung Präsident des Bundesrates