12/E XXVIII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 24. April 2025
betreffend Vernichtungsverbot unverkaufter Verbraucherprodukte
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird ersucht, die Umsetzung der „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR, auch bekannt als „Ökodesign-Verordnung“) dadurch zu unterstützen, dass zum Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zeitgerecht verhältnismäßige Gesetzesentwürfe zur nationalen Umsetzung vorgelegt werden. Dabei ist der Rahmen der ESPR zu berücksichtigen, insbesondere die Fristen des Artikels 25 ESPR, die abschließende Aufzählung in Anhang VII ESPR und die von der Europäischen Kommission mit delegiertem Rechtsakt vorzusehenden Ausnahmen vom Vernichtungsverbot. Zudem ist auf eine unbürokratische, unternehmerfreundliche Umsetzung zu achten.