24/E XXVIII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. Juni 2025

betreffend das Bekenntnis Österreichs, der österreichischen Bundesregierung und ihrer Mitglieder zur europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sich nicht nur innerstaatlich, sondern auch auf internationaler und europäischer Ebene für die Einhaltung der aus der EMRK abzuleitenden Rechte einzusetzen, insbesondere durch:

–      den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK,

–      den Aktionsplan Menschenrechte wiederzubeleben,

–      sich einzusetzen für die Intensivierung der Beweissicherung von Kriegsverbrechen und anderen Straftaten nach dem Völkerstrafrecht,

–      aktives Engagement gegen Todesstrafe und Folter weltweit,

–      Kampf gegen die Verfolgung von Minderheiten und gegen Antisemitismus,

–      Fortsetzung der Unterstützung der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs und

–      Unterstützung der Ziele der EU in den Bereichen Frauen, Frieden und Sicherheit.