25/E XXVIII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 9. Juli 2025
betreffend Förderung der Wildrettung zur Vermeidung von Tierleid, Schutz der Artenvielfalt und Stärkung der Zusammenarbeit in der Agrarlandschaft
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,
zum Schutz der Artenvielfalt und zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Kulturlandschaft in Abstimmung mit den Bundesländern die Rettung von Wildtieren – insbesondere die Rehkitz- und Niederwildrettung – zu forcieren:
- bestehende Initiativen (z.B. auf Ebene der Landesjagdverbände, Hegeringe etc.) zu evaluieren,
- den Erfahrungsaustausch zwischen relevanten Akteuren zu stärken,
- die Erforschung und Weiterentwicklung von Erkennungs- und Vergrämungstechniken zu forcieren, die vor oder während der Mahd von Grünlandflächen zum Schutz von Rehkitzen und anderem Niederwild (jagdbares wie nicht jagdbares) angewendet werden können,
- die gemeinsame Erstellung von Beratungsunterlagen auf dem Stand der Technik zu ermöglichen,
- auch vergleichbare Maßnahmen zur Vermeidung von Fallwild im Straßenverkehr zu forcieren,
- eine verbesserte und strukturierte Abstimmung mit der Austro Control anzustreben, um Einsätze mit Drohnentechnik zur Wildtierrettung – generell und auch in der Nähe von Flughäfen – rechtssicher, effizient und praxisnah zu ermöglichen, sowie
- die Kooperation zwischen Landwirtinnen und Landwirten, Forstwirtinnen und Forstwirten sowie den Jägerschaften gezielt zu unterstützen.
Somit kann der Verlust von Wildtieren bei der Flächenbearbeitung – wie etwa Mahd, Mulchen oder vergleichbaren Maßnahmen – und im Straßenverkehr signifikant reduziert, die Einhaltung von Tierschutzstandards gewährleistet und die Artenvielfalt in Österreichs Kulturlandschaft nachhaltig gefördert werden.