36/E XXVIII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 11. Juli 2025
betreffend humanitäre Hilfsleistungen nach Gaza
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und daher für einen sofortigen, vollständigen, ungehinderten und sicheren humanitären Zugang in den Gazastreifen einzusetzen, damit humanitäre Hilfe gemäß den in Resolutionen der Vereinten Nationen verankerten humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit und unter Beteiligung der Vereinten Nationen und anderer internationaler humanitärer Partner für die Versorgung der dortigen hilfsbedürftigen Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern bereitgestellt und die unerträgliche humanitäre Krise im Gazastreifen beendet werden kann.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung ersucht, diplomatische Lösungen für einen dauerhaften Waffenstillstand zu unterstützen und ihr im Regierungsübereinkommen verankertes Engagement für eine Zweistaatenlösung durch den weiteren Einsatz für dieses Ziel zu bekräftigen.