47/E XXVIII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 19. November 2025
betreffend „Maßnahmen zur Bekämpfung von „Shrinkflation“ zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten“
Die österreichische Bundesregierung unter Federführung der zuständigen Ministerien BMWET und BMASGPK, wird ersucht, bis zum Ende des Jahres 2025 eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Shrinkflation im Supermarktregal oder am Produkt auf den Weg zu bringen, die diese Praktiken unbürokratisch und praxisnah zurückdrängen.