65/E XXVIII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 12. Dezember 2025

betreffend Missbrauchsprävention der Überwachungsmaßnahmen

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Inneres, wird ersucht noch vor Kundmachung der Verordnung gemäß § 18 Abs. 10 SNG, mit der die technischen Voraussetzungen zum Einsatz einer Software festgestellt werden, dem Nationalrat einen Vorschlag zu übermitteln, der in systemkonformerweise entweder Überlegungen zu einer Erweiterung des § 302 Abs 2 StGB oder alternativ ein neues Delikt im StGB darstellt, um die missbräuchliche Ausübung von Befugnissen gemäß § 11 Abs 1 Z 9 SNG angemessen zu bestrafen. Diese Regelung hat sich an den bestehenden Vorgaben des Strafrechts auszurichten und darf nur in einer Weise ausgestaltet werden, die dessen grundlegenden Prinzipien Rechnung trägt.