69/E XXVIII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. Februar 2026

betreffend Weg zu einem gerechten und nachhaltigen Frieden in der Ukraine unterstützen, Sicherheit und Frieden in Europa schützen

Die Bundesregierung wird ersucht,

•       Initiativen zur Herbeiführung eines Waffenstillstands und Bemühungen, die zu einem gerechten, dauerhaften und völkerrechtsbasierten Frieden in der Ukraine führen können, bestmöglich zu unterstützen, sich aktiv in entsprechende Friedensbemühungen einzubringen, sowie Österreich als Ort für Dialog und Friedensverhandlungen anzubieten;

•       auf europäischer und internationaler Ebene den Druck auf Russland, unter anderem durch wirksame Sanktionsmaßnahmen, aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls nachzuschärfen, solange Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortsetzt und keine glaubhafte Bereitschaft zur Beendigung der Kämpfe und zu Friedensverhandlungen erkennen lässt, wobei vor allem Umgehungsmöglichkeiten von Sanktionen weiterhin konsequent unterbunden werden sollen, um die russische Kriegsfähigkeit nachhaltig zu begrenzen;

•       im Rahmen der laufenden Bemühungen um einen Waffenstillstand und dem Ziel eines nachhaltigen Friedenprozesses den diplomatischen Dialog mit Drittstaaten, die über Einflussmöglichkeiten gegenüber Russland verfügen, zu intensivieren;

•       unter Wahrung der österreichischen militärischen Neutralität das konstruktive Engagement Österreichs zur weiteren Unterstützung der Ukraine im Rahmen der EU sowie die bilaterale finanzielle und humanitäre Unterstützung für die Ukraine fortzusetzen;

•       im Falle eines Friedensschlusses sowie auf Grundlage eines internationalen Mandats und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Österreichs einen Beitrag zur Friedenssicherung zu leisten;

•       internationale Bemühungen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und zur Sicherstellung der Gerechtigkeit für die Opfer des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, insbesondere das Ukraine-Schadensregisters, die internationale Schadenskommission, das Sondertribunal zum Verbrechen der Aggression sowie die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, weiterhin aktiv zu unterstützen;

•       den Wiederaufbau, die Modernisierung und die wirtschaftliche Transformation der Ukraine durch die aktive Einbindung des österreichischen Privatsektors in Investitionen und Kooperationen gezielt für die heimische Wirtschaft zu nutzen.