70/E XXVIII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 25. Februar 2026
betreffend Förderung von Stabilität und Inklusion aller ethnischen und religiösen Gruppen, vor allem auch in Nordostsyrien, in den politischen Übergangsprozess in Syrien
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht,
- sich für die Aufrechterhaltung und Einhaltung eines dauerhaften Waffenstillstandes in Nordostsyrien einzusetzen;
- sich gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten weiterhin für einen geordneten, syrisch geführten Übergangsprozess im Sinne der VN-Sicherheitsratsresolution 2254 hin zu einer stabilen, demokratischen und inklusiven politischen Ordnung mit funktionierenden Institutionen und funktionierender Übergangsjustiz, welcher die Rechte, die Teilhabe und den Schutz aller ethnischen und religiösen Bevölkerungsgruppen, insbesondere auch von Frauen, garantiert, einzusetzen;
- sich dafür einzusetzen, dass die syrische Übergangsregierung mit allen einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen, einschließlich der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Arabische Republik Syrien, kooperativ zusammenarbeitet und den für deren Arbeit notwendigen Zugang gewährt.
- das österreichische Engagement in der Global Coalition against Daesh fortzuführen, um dem Wiedererstarken der Terrormiliz nachhaltig entgegenzuwirken und jene, die in Europa die Haltung islamistischer extremistischer Milizen und Terroristen verharmlosen, legitimieren oder finanzieren, auf das Schärfste zu sanktionieren;
- im Rahmen der EU darauf hinzuwirken, dass neben notwendiger humanitärer Hilfe und technischer Unterstützung für die Stärkung der Institutionen vor allem auch Maßnahmen zur Unterstützung der dringend erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen Erholung des Landes, zum Wiederaufbau und zur Wiederherstellung der Infrastruktur, insbesondere der Wasser-, Gesundheits- und Energieversorgung, gesetzt werden.
- sich dafür einzusetzen, dass die syrische Übergangsregierung weitere wirksame Schritte zur Achtung und zum Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte und zum Schutz der Zivilbevölkerung setzt.
- weiterhin den direkten Dialog mit den syrischen Behörden aufrecht zu erhalten und zu intensivieren, damit auch durch die Rückkehr syrischer Staatsangehöriger ein stabiles Umfeld für die langfristige Entwicklung Syriens geschaffen werden kann.