77/E XXVIII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 23. April 2026

betreffend 40 Jahre Tschernobyl: Atomkraftwerke sind keine Kriegswaffe

Die Bundesregierung wird ersucht, sich in der EU, den Vereinten Nationen und der OSZE sowie bilateral gegenüber der Russischen Föderation dafür einzusetzen, dass das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird, die Russische Föderation ihre Aggression gegen die Ukraine unverzüglich einstellt und ihre Streitkräfte bedingungslos aus der Ukraine abzieht. Die Russische Föderation muss ihre Truppen sofort vom AKW Saporischschja abziehen, alle Antipersonenminen und Kampfmittel räumen und die operative Kontrolle an die Ukraine zurückgeben. Darüber hinaus ist der IAEO dauerhafter Zugang zur besetzten ukrainischen Atomanlage Saporischschja zu gewährleisten und alle Angriffe auf die Energieinfrastruktur der Ukraine sind sofort einzustellen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, sich auf den ihr verfügbaren Ebenen weiterhin für eine konsequente Anti-Atompolitik einzusetzen und grundsätzlich in allen internationalen Konflikten mit Nachdruck dafür einzutreten, dass Kernkraftwerke nicht als Instrument der Kriegführung oder als strategisches Druckmittel eingesetzt werden.