11 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (10 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Gesetzesentwurfs:

Mit dem Entwurf sollen legistisch, prozedural oder redaktionell notwendige Anpassungen wie etwa Harmonisierungen widersprüchlicher Regelungen, Klarstellungen, Vereinfachungen oder die Einarbeitung von BMG-Novellen vorgenommen werden.

Klarstellungen im Sinne der bisherigen Praxis

-       Gesetzliche Verankerung der vereinfachten WFA und der WFA-Bündelungen

-       Harmonisierung der Formulierungen zu den haushaltsrechtlichen Sanktionen

-       Klarstellung des Förderungsbegriffs: Finanzzuweisungen, finanzausgleichsrechtliche Zuschüsse an Gebietskörperschaften, Zuschüsse mit Sozialleistungscharakter sind keine Förderung.

-       Praxisnahe Klarstellung im Zusammenhang mit Förderungen bezüglich Betrauung von Abwicklungsstellen

-       Definition der liquiden Mittel

-       Beteiligungen im Treasury abzubilden

Vereinfachungen

-       Bestimmungen für Vertretungsbehörden im Ausland mit geringem Personalstand

-       Harmonisierung der Berichtspflichten zum Personalstand von Beschäftigten in ausgegliederten Einrichtungen.

-       Entfall der bundesinternen Verrechnung fiktiver Mieten bei Burghauptmannschaft, da kein Steuerungseffekt bei hohem Verwaltungsaufwand

-       Entfall der zwingenden Entgeltlichkeit beim Sachgüteraustausch

Bereinigungen

-       Mittelverwendungsgruppe „operative Verwaltungstätigkeit“ in Personalauszahlungen und betrieblichem Sachaufwand (§ 33) teilen sowie eine Mittelverwendungsgruppe für Finanzerträge/ Finanzaufwand

-       Förderungen im Namen anderer Rechtsträger, die vom Bund finanziert werden, sind gesondert auszuweisen. (bisher nur freiwillig praktiziert)

-       Ergänzung zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Kompetenzgrundlage:

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG und Art. 51 Abs. 9 B-VG.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen DDr. Gunter Mayr.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (10 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2024 12 09

                          Mag. Andreas Hanger                                                     Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann