114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über den Antrag 277/A(E) der Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger, Mag. Selma Yildirim, Veit Valentin Dengler, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Autonomiereform in Südtirol
Die Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger, Mag. Selma Yildirim, Veit Valentin Dengler, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts im Jahr 1972 nach jahrelangen Verhandlungen begann für Südtirol eine erfolgreiche Autonomieentwicklung, die bis heute auf europäischer und internationaler Ebene als Vorzeigemodell im Hinblick auf den Umgang mit Minderheiten gilt und Südtirol weitreichende autonome Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen in Italien garantiert.
Die Autonomie Südtirols erfuhr seit der Streitbeilegung 1992 und der italienischen Verfassungsreform 2001 einerseits positive Erweiterungen der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, andererseits aber auch Einschränkungen von im Autonomiestatut verankerten Zuständigkeiten. Durch die Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts wurden seit 2001 Kompetenzen sukzessive inhaltlich reduziert, andere Kompetenzbereiche wurden ab 1992 an die Europäische Union übertragen.
Derzeit verfolgt Südtirol das Ziel, die eingeschränkten bzw. verlorenen Kompetenzen durch eine Revision des Zweiten Autonomiestatuts wiederherzustellen und zusätzlichen Schutz für die Autonomie zu erreichen. Die italienische Premierministerin Giorgia Meloni hat in ihrer Regierungserklärung im Jahr 2022 zugesichert, durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts seit der Verfassungsreform 2001 eingeschränkten Kompetenzen des Landes Südtirol wiederherzustellen.
Am 3. April 2025 wurde zwischen Vertretern der italienischen Regierung einerseits sowie Vertretern der Region Trentino-Südtirol und der beiden Autonomen Provinzen Trient und Bozen andererseits eine Einigung über einen gemeinsamen Text zur Änderung des Zweiten Autonomiestatuts für Trentino-Südtirol erzielt; diese wurde am 9. April 2025 durch den italienischen Ministerrat genehmigt. Mit der in Aussicht genommenen Reform werden verlorene Kompetenzen wiederhergestellt, andere Kompetenzen wie z.B. im Bereich des Umweltschutzes oder des Handels ausgebaut, und die Autonomie stärker abgesichert. Die Reform sieht neben weiteren Verbesserungen u.a. eine Verankerung einer Schutzniveausicherungsklausel vor, welche garantieren soll, dass bei künftigen Änderungen des Autonomiestatuts das bislang erreichte Schutzniveau nicht reduziert werden kann. Zudem wird die Grenze der ‚grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik‘, welche in der Vergangenheit zur Aufhebung von Landesgesetzen durch das italienische Verfassungsgericht geführt hatte, gestrichen. Darüber hinaus enthält die Reform auch punktuelle Änderungen, die auf politische Forderungen der italienischen Volksgruppe in Südtirol zurückgehen. Die Genehmigung des Verfassungsgesetzes soll noch in der laufenden italienischen Legislaturperiode bis Sommer 2027 abgeschlossen werden.
Das vorliegende Verhandlungsergebnis stellt einen weiteren wichtigen und richtigen Schritt zur Wiederherstellung, Weiterentwicklung und Sicherung der Autonomie Südtirols dar und ist insgesamt positiv zu bewerten.
Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem aktuellen Regierungsprogramm 2025-2029 verankert, dass es die gemeinsame Verantwortung Österreichs und Italiens ist, die eigenständige Entwicklung Südtirols zu garantieren und in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der deutsch- und ladinischsprachigen Volksgruppen in Südtirol die Autonomie weiterzuentwickeln.“
Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA die Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Selma Yildirim, Johannes Schmuckenschlager, Mag. Meri Disoski und die Ausschussobfrau Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger, Mag. Selma Yildirim, Veit Valentin Dengler, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2025 06 11
Dr. Nikolaus Scherak, MA Petra Bayr, MA MLS
Berichterstattung Obfrau