115 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 225/A(E) der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahrung der Schutzfunktion Österreichs gegenüber Südtirol im Zuge der laufenden Autonomiereform

Die Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. April 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Republik Österreich hat sich mit dem Pariser Abkommen vom 5. September 1946 völkerrechtlich verpflichtet, die Schutzfunktion für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung in Südtirol zu übernehmen. Diese Funktion war und ist ein zentrales Element österreichischer Außen- und Minderheitenpolitik sowie ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität im Alpenraum.

Im Jahr 1992 wurde auf Basis der erreichten Autonomierechte die sogenannte Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien vor den Vereinten Nationen offiziell vollzogen. Der erreichte Autonomiestandard stellte aus österreichischer Sicht die Erfüllung der Schutzverantwortung dar – weitere Verschiebungen zu Lasten der deutschsprachigen Volksgruppe wurden ausgeschlossen. Im Laufe der Jahre entfernte man sich bspw. durch die italienische Verfassungsreform 2001 meilenweit von diesem Standard. So sollte die aktuell zur Diskussion stehende Autonomiereform laut Landeshauptmann Kompatscher und Bundeskanzler Nehammer genau diesen Standard von 1992 wiederherstellen.

Die in Rom vom Ministerrat vorgelegte Reform des Autonomiestatuts weist jedoch in mehreren zentralen Punkten eine Abkehr von diesem Standard auf. Um ein paar der Kritikpunkte aufzuführen: Zum einen geht es um die Umbenennung der Region, die künftig auch im Deutschen eine Koppelung des im italienischen Faschismus erfundenen Begriffs ‚Alto Adige‘ an die Bezeichnung Südtirol vorsieht, was angesichts der historischen Dimension nicht nur als Provokation interpretiert werden kann, sondern auch weitreichende Folgen bspw. in Sachen Toponomastik haben könnte. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Änderung der Ansässigkeitsklausel, wonach es künftig bereits nach zwei Jahren anstatt vier die Möglichkeit zur Wahl auf Landes- & Gemeindeebene geben soll. Zudem wird das Minderheitenrecht der deutsch-sprachigen Minderheit quasi ins Gegenteil verkehrt, indem der Proporz dahingehend reformiert wird, dass er auch für die Vertretung der italienischen Mehrheitsbevölkerung (die in Südtirol nur eine Minderheit darstellt) gilt, was dafür sorgt, dass ungeachtet von etwaig anderslautenden Wahlergebnissen diese Minderheit automatisch in Landtags-ausschüssen und in den Gemeinden vertreten ist. Als weiterer Kritikpunkt steht im Raum, dass die Autonomie durch einfachen Beharrungsbeschluss bei absoluter Mehrheit durch das Parlament in Rom einseitig geändert werden kann. So gibt es viele Kritikpunkte, die angesichts der von Bozen und Rom gewählten Vorgehensweise, die Autonomie in Hinterzimmern zu reformieren, niemals öffentlich diskutiert wurden und so auch keinen Eingang in den Reformprozess gefunden haben. Eine derartige Entwicklung widerspricht dem Geist des Pariser Abkommens und muss von österreichischer Seite klar adressiert werden.“

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Selma Yildirim, Johannes Schmuckenschlager, Mag. Meri Disoski und die Ausschussobfrau Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 06 11

                      Dr. Nikolaus Scherak, MA                                                 Petra Bayr, MA MLS

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau