115 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über den Antrag 225/A(E) der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahrung der Schutzfunktion Österreichs gegenüber Südtirol im Zuge der laufenden Autonomiereform
Die Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. April 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Republik Österreich hat sich mit dem Pariser Abkommen vom 5. September 1946 völkerrechtlich verpflichtet, die Schutzfunktion für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung in Südtirol zu übernehmen. Diese Funktion war und ist ein zentrales Element österreichischer Außen- und Minderheitenpolitik sowie ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität im Alpenraum.
Im Jahr 1992 wurde auf Basis der erreichten Autonomierechte die sogenannte Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien vor den Vereinten Nationen offiziell vollzogen. Der erreichte Autonomiestandard stellte aus österreichischer Sicht die Erfüllung der Schutzverantwortung dar – weitere Verschiebungen zu Lasten der deutschsprachigen Volksgruppe wurden ausgeschlossen. Im Laufe der Jahre entfernte man sich bspw. durch die italienische Verfassungsreform 2001 meilenweit von diesem Standard. So sollte die aktuell zur Diskussion stehende Autonomiereform laut Landeshauptmann Kompatscher und Bundeskanzler Nehammer genau diesen Standard von 1992 wiederherstellen.
Die in Rom vom Ministerrat vorgelegte Reform des
Autonomiestatuts weist jedoch in mehreren zentralen Punkten eine Abkehr von
diesem Standard auf. Um ein paar der Kritikpunkte aufzuführen: Zum einen
geht es um die Umbenennung der Region, die künftig auch im Deutschen eine
Koppelung des im italienischen Faschismus erfundenen Begriffs ‚Alto
Adige‘ an die Bezeichnung Südtirol vorsieht, was angesichts der historischen
Dimension nicht nur als Provokation interpretiert werden kann, sondern auch
weitreichende Folgen bspw. in Sachen Toponomastik haben könnte. Ein
weiterer Kritikpunkt ist die Änderung der Ansässigkeitsklausel,
wonach es künftig bereits nach zwei Jahren anstatt vier die Möglichkeit
zur Wahl auf Landes- & Gemeindeebene geben soll. Zudem wird das
Minderheitenrecht der deutsch-sprachigen Minderheit quasi ins Gegenteil
verkehrt, indem der Proporz dahingehend reformiert wird, dass er auch für
die Vertretung der italienischen Mehrheitsbevölkerung (die in
Südtirol nur eine Minderheit darstellt) gilt, was dafür sorgt, dass
ungeachtet von etwaig anderslautenden Wahlergebnissen diese Minderheit
automatisch in Landtags-ausschüssen und in den Gemeinden vertreten ist. Als
weiterer Kritikpunkt steht im Raum, dass die Autonomie durch einfachen
Beharrungsbeschluss bei absoluter Mehrheit durch das Parlament in Rom einseitig
geändert werden kann. So gibt es viele Kritikpunkte, die angesichts der
von Bozen und Rom gewählten Vorgehensweise, die Autonomie in Hinterzimmern
zu reformieren, niemals öffentlich diskutiert wurden und so auch keinen
Eingang in den Reformprozess gefunden haben. Eine derartige Entwicklung
widerspricht dem Geist des Pariser Abkommens und muss von österreichischer
Seite klar adressiert werden.“
Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Selma Yildirim, Johannes Schmuckenschlager, Mag. Meri Disoski und die Ausschussobfrau Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christofer Ranzmaier, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 06 11
Dr. Nikolaus Scherak, MA Petra Bayr, MA MLS
Berichterstattung Obfrau