123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Bildungsausschusses
über den Antrag 321/A der Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Heinrich Himmer, Mag. Martina von Künsberg Sarre, Hermann Brückl, MA, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Heinrich Himmer, Mag. Martina von Künsberg Sarre, Hermann Brückl, MA und Sigrid Maurer, BA haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Juni 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Aufgrund der dramatischen Ereignisse an der im Antrag genannten Schule während der Reifeprüfung konnte diese nicht geordnet durchgeführt werden und ist für die betroffenen Personen, sowohl Kandidatinnen und Kandidaten als auch Prüferinnen und Prüfer, die Durchführung einer Reifeprüfung unter nur annähernd mit anderen Schulen vergleichbaren Umständen in einer für den weiteren Lebensweg der Kandidatinnen und Kandidaten zumutbaren Zeit nicht möglich. Um die Zeitverzögerung im Leben der Kandidatinnen und Kandidaten so gering wie möglich zu halten, soll allen die Möglichkeit gegeben werden, ein Reifeprüfungszeugnis ab Kundmachung der Änderung des Gesetzes zu erhalten. Die Formulierung von Prüfungen soll zum Ausdruck bringen, dass auch ein Antrag auch nur für einzelne Unterrichtsgegenstände möglich sein soll.
Für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung ablegen möchten, soll diese Möglichkeit bestehen bleiben.“
Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 17. Juni 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Martina von Künsberg Sarre der Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Heinrich Himmer, Mag. Martina von Künsberg Sarre, Hermann Brückl, MA und Sigrid Maurer, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Ziel der Regelung ist, dass auf die Situation jedes einzelnen Betroffen bestmöglich eingegangen werden kann. Die Entscheidung über einen Antritt zur Reifeprüfung soll individuell, auch für einzelne Prüfungsgebiete, getroffen werden können. Da die Situation für den Herbst 2025 noch nicht eindeutig vorhersehbar ist und mündliche Prüfungen bis zum 17. Oktober 2025 durchgeführt werden können, soll die Entscheidungsmöglichkeit so lange wie möglich bestehen bleiben. Im Interesse der Rechtssicherheit soll, um alle möglichen Sachverhalte zu berücksichtigen, insbesondere dass eine Person nicht in allen Prüfungsgebieten antritt, die Anwendbarkeit vom Haupttermin auf den Herbsttermin erweitert werden.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 06 17
Mag. Martina von Künsberg Sarre Hermann Brückl, MA
Berichterstattung Obmann