13 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 14/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Josef Muchitsch, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2024)
Die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Josef Muchitsch, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Art. 1 (Änderung des Gehaltsgesetzes 1956):
Zu Art. 1 Z 1 (§ 7 Abs. 1 GehG):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Art. 1 Z 2 (§ 175 Abs. 113 GehG):
Es wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 2 (Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948):
Zu Art. 2 Z 1 (§ 94b Abs. 4a VBG):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Art. 2 Z 2 (§ 100 Abs. 116 VBG):
Es wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 3 (Änderung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes):
Zu Art. 3 Z 1 (Art. III samt Überschrift RStDG):
Es erfolgen redaktionelle Anpassungen.
Zu Art. 3 Z 2 (§ 212 Abs. 82 RStDG):
Es wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 4 (Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes):
Zu Art. 4 Z 1 (§ 10 Abs. 3 Z 1 LDG 1984):
Es erfolgen redaktionelle Anpassungen.
Zu Art. 4 Z 2 (§ 123 Abs. 99 LDG 1984):
Es wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 5 (Änderung des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966):
Zu Art. 5 Z 1 (§ 2 Abs. 6 LVG):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Art. 5 Z 2 (§ 32 Abs. 43 LVG):
Es wird das Inkrafttreten geregelt.
Zu Art. 6 (Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetzes):
Zu Art. 6 Z 1 (§ 8 Abs. 3 LLVG):
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung.
Zu Art. 6 Z 2 (§ 31 Abs. 33 LLVG):
Es wird das Inkrafttreten geregelt.“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer die Abgeordneten Christoph Zarits, MMag. Alexander Petschnig, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA und MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen DDr. Gunter Mayr.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Selma Yildirim, Mag. Agnes Sirkka Prammer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Es erfolgt die Umsetzung des Gehaltsabkommens mit den Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste vom 26. November 2024 über die Gehaltsregelungen für das Jahr 2025 und es werden die dabei vereinbarten Modalitäten der Erhöhung für das Jahr 2026 abgebildet.
Die mit der Dienstrechts-Novelle 2024, BGBl. I Nr. 143/2024, neu geschaffene Verpflichtung zur Führungskräfteausbildung gilt durch den Verweis im bestehenden § 67 Abs. 1 VBG auch für Vertragsbedienstete. Im Sinne der Klarheit und Rechtssicherheit sollen nunmehr in einem neuen § 67 Abs. 4 VBG die notwendigen Maßgaben sowie die Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des § 284 Abs. 118 Z 6 BDG 1979 ausdrücklich festgehalten werden.
Zudem erfolgen redaktionelle Anpassungen.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Selma Yildirim, Mag. Agnes Sirkka Prammer mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V, S, G, dagegen: N) beschlossen.
Ein von der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 1 GOG‑NR eingebrachter selbständiger Antrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, N, G, dagegen: V, S).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 12 09
Mag. Agnes Sirkka Prammer Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann