14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht und Antrag
des Budgetausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Selbständigen Antrag (14/A) der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Josef Muchitsch, Mag. Agnes Sirkka Prammer und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert (2. Dienstrechts-Novelle 2024), hat der Budgetausschuss am 9. Dezember 2024 auf Antrag der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesbezügegesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Für die Anpassung der Bezüge von Politikerinnen und Politikern sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Bezüge der Politikerinnen und Politiker heranzuziehen.
Dies hätte ohne Gesetzesänderung zur Folge, dass die Bezüge der Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2025 um 4,6% angehoben würden. Diese Anpassung soll nunmehr für das Kalenderjahr 2025 für alle der in § 3 Abs. 1 aufgezählten bundespolitischen Funktionen entfallen.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christoph Zarits, MMag. Alexander Petschnig, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA und MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen DDr. Gunter Mayr das Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christoph Zarits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2024 12 09
Christoph Zarits Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann