141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH – Reihe BUND 2025/5 (III-106 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Stadt Wien

betreffend INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 26. März 2025 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Mag. Karin Greiner die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 24. Juni 2025 behandelt.

 

5. Sitzung am 24. Juni 2025

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, Mag. Martina von Künsberg Sarre, Dr. Elisabeth Götze, Angela Baumgartner, Mag. Karin Greiner sowie die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc, die Auskunftsperson Dr. Irene Fialka und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Dr. Irene Fialka, Geschäftsführerin INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH – Reihe BUND 2025/5 (III-106 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2025 06 24

                            Mag. Karin Greiner                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann