146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (135 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

I. Allgemeiner Teil

Allgemeines

Cyberflashing, das auch das unaufgeforderte Übermitteln von Genitalbildern im Internet und den sozialen Medien über Dating-Apps, Nachrichten-Apps, per E-Mail oder SMS sowie Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth umfasst, stellt eine spezielle Form der sexuellen Belästigung dar, die durch fremde und bekannte Personen gleichermaßen vorkommen kann (vgl. die Publikation des Europarats Van der Wilk, Protecting Women and Girls from Violence in the Digital Age [2021] 28, 55).

Auf Ebene der Europäischen Union wurde im Jahr 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ABl. Nr. L 2024/1358 vom 24. Mai 2024 (in Folge „RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“) beschlossen. Diese ist bis 14. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 7 lit. c, eine vorsätzliche, unaufgeforderte mittels IKT erfolgende Zusendung eines Bildes, eines Videos oder sonstigen vergleichbaren Materials, auf dem Genitalien abgebildet sind, an eine Person unter Strafe zu stellen.

In Österreich ist das unaufgeforderte Zusenden von Fotos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere Person derzeit nicht gerichtlich strafbar. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das im Regierungsprogramm 2025-2029 (S. 115 und 139) vorgesehene Verbot der Zusendung unerwünschter „dick picsdurch Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (StGB) umgesetzt werden. Gleichzeitig soll den Vorgaben des Art. 7 lit. c der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprochen werden.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG (Strafrechtswesen).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Entwurf dient auch der Umsetzung von Unionsrecht, nämlich folgender Rechtsakte:

-       Art. 7 lit. c der RL Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Selma Yildirim die Abgeordneten Dr. Markus Tschank, Dr. Alma Zadić, LL.M., Dr. Stephanie Krisper und Mag. Harald Stefan sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (135 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 06 24

                           Mag. Selma Yildirim                                                      Mag. Klaus Fürlinger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann