149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Bildungsausschusses

über den Antrag 300/A(E) der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Qualifizierung im Bereich Elementarpädagogik

 

Die Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Kinder sind unsere Zukunft – und jene, die sie in den ersten, besonders prägenden Lebensjahren begleiten, tragen eine enorme Verantwortung. Elementarpädagog:innen leisten Tag für Tag wertvolle Arbeit, die weit über reine Betreuung hinausgeht: Sie fördern kindliche Entwicklung, legen wichtige Bildungsgrundlagen und schaffen ein Umfeld, in dem sich Kinder sicher und geborgen fühlen können. Dafür braucht es bestens ausgebildete, engagierte Fachkräfte – und genau hier liegt in Österreich seit Jahren ein strukturelles Problem.

Denn nach wie vor ist die Ausbildung zur Elementarpädagog:in in Österreich größtenteils auf dem Niveau der Sekundarstufe II angesiedelt – mit Ausbildungsbeginn bereits im Alter von 14 Jahren. Damit sind wir europäisches Schlusslicht – und werden dem Anspruch an moderne, professionelle Bildung im frühkindlichen Bereich nicht mehr gerecht. Was in anderen pädagogischen Berufsfeldern längst selbstverständlich ist, sollte auch bei der frühkindlichen Bildung gelten. Wer eine so verantwortungsvolle Rolle übernimmt, sollte dafür eine fundierte, akademisch anerkannte Ausbildung erhalten.

Bereits Dr. Heide Lex-Nalis – langjährige Expertin, Autorin und eine zentrale Stimme für Qualitätsentwicklung im frühpädagogischen Bereich – hat früh und mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer strukturellen Aufwertung des Berufsfeldes hingewiesen. Sie hat den bildungspolitischen Diskurs über Jahrzehnte mitgeprägt und klare Kriterien für eine moderne, wissenschaftlich fundierte und gesellschaftlich anerkannte Elementarpädagogik formuliert. Zentral war für sie dabei stets: Eine Ausbildung auf tertiärem Niveau ist Voraussetzung für eine ernstgemeinte Professionalisierung – und für die Anerkennung der Elementarpädagogik als gleichwertigem Teil des Bildungssystems.

Diese Argumente sind aktueller denn je. Auch die empirische Evidenz untermauert die Forderung: Studien zeigen, dass ein Großteil der Absolvent:innen der derzeitigen Ausbildungseinrichtungen (BAfEP) den Beruf frühzeitig wieder verlässt – oder ihn gar nicht erst ergreift. Früh gewählte Ausbildungswege auf Sekundarstufe II sind nicht geeignet, eine langfristige Berufsbindung und professionelle Identifikation zu sichern. Der Übergang zu einer tertiären Qualifizierung – wie er im Bereich der Lehrer:innenbildung längst erfolgt ist – ist daher auch im Bereich der Elementarpädagogik konsequent umzusetzen.

In den vergangenen fünf Jahren wurden bereits Bachelor- und Masterstudiengänge für die Elementarpädagogik entwickelt und in die Praxis gebracht. Auch ein grundständiges Bachelorstudium liegt seit längerem fertig konzipiert vor – nun ist es an der Zeit, dieses auch tatsächlich auszurollen. Die Möglichkeit zu schaffen, auch auf tertiärer Ebene eine grundständige Ausbildung zur gruppenführenden Elementarpädagog:in zu absolvieren stellt einen wichtigen und längst überfälligen Schritt dar, der ausdrücklich zu begrüßen ist.

Doch es braucht auch eine längerfristige Perspektive und Weiterentwicklung der Qualifzierung. Die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) mit ihrer langjährigen Erfahrung und großen fachlichen Kompetenz, sollen zu berufsbildenden höheren Schulen weiterentwickelt werden, die gezielt auf Tätigkeiten als elementarpädagogische Assistenz oder gruppenergänzende Elementarpädagog;in vorbereiten. Die Verantwortung für die Gruppenführung soll langfristig bei jenen Fachkräften liegen, die eine einschlägige tertiäre Ausbildung abgeschlossen haben. Um diesen Übergang wirksam zu gestalten, braucht es klare Rahmenbedingungen und ein abgestimmtes Übergangskonzept. Zentral für den Erfolg dieser Weiterentwicklung ist die Einbindung und Wertschätzung der erfahrenen Pädagog:innen an den bestehenden BAfEP-Standorten. Ihr Engagement und ihre hohe Ausbildungsqualität bilden das Rückgrat jeder nachhaltigen Reform und müssen daher aktiv in den Veränderungsprozess einbezogen werden.

Darüber hinaus braucht es dringend kurzfristige gesetzliche Anpassungen, um bestehende, innovative Ausbildungsformate mit hoher Qualität – wie etwa den außerordentlichen „Bachelor Professional“ des FH Campus Wien – zu berücksichtigen. Es ist außerdem sicherzustellen, dass die Ausrollung des grundständigen Studiums gleichermaßen an den Pädagogischen Hochschulen als auch an Fachhochschulen erfolgt.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die Leitungsebene in elementarpädagogischen Einrichtungen: Wer ein Team führt, pädagogische Konzepte entwickelt und Verantwortung für hunderte Kinder übernimmt, sollte verpflichtend über entsprechende Qualifikationen verfügen. Denn Leitungspersonen sind zentrale Stützen jeder Bildungseinrichtung – sie gestalten nicht nur den pädagogischen Alltag maßgeblich mit, sondern tragen auch die Verantwortung für ein gutes Arbeitsklima, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung. Eine gezielte, verpflichtende Ausbildung stärkt sie in dieser Rolle, gibt ihnen Sicherheit im Führungsalltag und die Anerkennung, die sie für ihre anspruchsvolle Arbeit verdienen.“

 

Der Bildungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Juni 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Barbara Neßler die Abgeordneten Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA und MMag. Dr. Agnes Totter, BEd.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bildungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 06 25

                 Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA                                           Hermann Brückl, MA

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann