160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 174/A(E) der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Rehkitzrettung
Die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„In den Monaten Mai und Juni werden mehrheitlich die Rehkitze gesetzt. Ihr gepunktetes Fell, kombiniert mit ihrem natürlichen Verhalten sich ins hohe Gras zu ducken, macht die Kitze nahezu unsichtbar für Fressfeinde. Diese Strategie des Rehwildes ist aber leider nicht für den Landwirt mit seinem Mähwerk ausgelegt.
Da die erste Mahd in derselben Zeit ist wie die Setzzeit, fallen laut Schätzungen trotz umfassender Vorkehrungen der Landwirte jährlich bis zu 25.000 Rehkitze in Österreich den Mähwerken zum Opfer. Um den Mahdverlust so gering wie möglich zu halten, gibt es vielerlei einfache und praktikable Techniken. Sehr bewährt hat sich der Einsatz von Vergrämungsgeräten und Drohnen.
Mit Drohnen können in den frühen Morgenstunden jene Felder, welche später am Tag gemäht werden, abgeflogen werden. Jene Geräte, welche für die Rehkitzrettung eingesetzt werden, verfügen über eine Echtbild- und eine Wärmebildkamera. Die hochsensible Wärmebildkamera misst und visualisiert die Temperaturen am Boden, wodurch deutlich wärmere Objekte erkannt werden können und die versteckten Rehkitze sichtbar werden. Da Rehkitze erst ab dem zehnten Lebenstag einen Fluchtinstinkt aufweisen, können somit auch jüngste Tiere gerettet werden.
Neben diesen einfachen Maßnahmen ist die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten von großer Bedeutung.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Irene Eisenhut die Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Ing. Josef Hechenberger, Mag. Lukas Hammer, Andreas Kühberger, Maximilian Linder, Mag. Christoph Pramhofer und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: V, S, N).
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Peter Schmiedlechner, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Förderung der Wildrettung zur Vermeidung von Tierleid, Schutz der Artenvielfalt und Stärkung der Zusammenarbeit in der Agrarlandschaft eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt
begründet:
„Jährlich werden in Österreich zahlreiche Rehkitze während der Mahd von Grünland verletzt oder getötet. Die Tiere verharren instinktiv bewegungslos im hohen Gras und sind daher bei den Mäharbeiten schwer erkennbar.
Darüber hinaus kommen jedes Jahr bis zu 100.000 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode. Damit verbunden sind auch erhebliche Personen- und Sachschäden. Weitere Lösungsansätze sollen in Kooperation mit den Straßenerhaltern, der Jägerschaft, den Grundeigentümern und Behörden entwickelt werden.
Die moderne Wildrettung – insbesondere durch den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras – bietet eine praxistaugliche und hocheffektive Möglichkeit, diesem Problem zu begegnen. In den frühen Morgenstunden können Felder vor der Mahd systematisch kontrolliert und somit gefährdete Jungtiere und Nester verschiedenster Arten rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Neben Drohnen leisten auch Vergrämungsmaßnahmen wie akustische Signalgeber oder Flatterbänder einen wertvollen Beitrag zur Vermeidung von Tierverlusten.
Zudem leistet die Jungwildrettung einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. In Österreichs Kulturlandschaften leben zahlreiche bedrohte Tierarten, darunter auch Bodenbrüter wie Feldlerche, Rebhuhn oder Kiebitz sowie Amphibien und andere Jungtiere wildlebender Arten, deren Lebensräume eng mit bewirtschaftetem Grünland verknüpft sind. Die Etablierung wildtierschonender Mähmethoden und frühzeitiger Rettungsmaßnahmen stärkt somit nicht nur den Tierschutz, sondern trägt aktiv zum Erhalt der Biodiversität in unseren Agrarökosystemen bei.
Die Rettung von Jungwild, etwa vor der Mahd, erfolgt derzeit vor allem durch ehrenamtliches Engagement, insbesondere von Jagdausübungsberechtigten, Landwirtinnen und Landwirten sowie freiwilligen Helfergruppen. Der Einsatz moderner Technik, wie z. B. Drohnen mit Wärmebildkameras, hat sich hierbei als sehr wirksam erwiesen.
In zahlreichen Bundesländern haben sich in den letzten Jahren funktionierende Modelle der Zusammenarbeit etabliert: Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte sowie Freiwillige arbeiten eng zusammen, um systematische Rettungsaktionen umzusetzen. Diese Form der Zusammenarbeit zeigt eindrucksvoll, wie praktischer Naturschutz und Tierschutz auf freiwilliger Basis gelingen kann.
Nicht zuletzt stärkt das Engagement für die Wildtierrettung auch das gesellschaftliche Ansehen der Land- und der Jagdwirtschaft. In einer Zeit wachsender Sensibilität für Umwelt- und Tierschutzthemen wird verantwortungsvolles Handeln zunehmend positiv wahrgenommen. Medienberichte über den Einsatz von Drohnentechnik zur Jungwildrettung stoßen auf große öffentliche Zustimmung und tragen zur Bewusstseinsbildung bei.
Aus diesem Grund soll künftig ein verstärktes Augenmerk auf diese Thematik gelegt werden. Weitere Erkenntnisse sollen gesammelt und Unterstützungsmöglichkeiten für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen gezielt forciert werden.“
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 174/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2025 06 26
Ing. Josef Hechenberger Dipl.-Ing. Georg Strasser
Berichterstattung Obmann