17 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), do. GZ. 020 017 ST 2/24w, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ersucht mit Schreiben vom 31. Oktober 2024, do. GZ. 020 017 ST 2/24w, eingelangt am 6. November 2024, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 288 Abs. 1 und 3 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christoph Zarits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), GZ. 020 017 ST 2/24w, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht.
Wien, 2024 12 11
Christoph Zarits Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau