172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 58/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die strafrechtliche Sanktionierung des illegalen Grenzübertritts nach Österreich
Die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Kontrolle der Staatsgrenzen ist essenziell für die Wahrung der inneren Sicherheit, die Durchsetzung der österreichischen Rechtsordnung und den Schutz der Bevölkerung. Der illegale Grenzübertritt stellt eine Umgehung der geltenden Einreisebestimmungen dar und gefährdet sowohl die Sicherheit als auch die Integrität des österreichischen Staatsgebiets.
In den letzten Jahren ist in Österreich ein signifikanter Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, welcher auch mit der illegalen Migration in Zusammenhang steht. Statistiken zeigen, dass im Jahr 2023 45,6 % der Tatverdächtigen, 45,1 % der Verurteilten und 59,6 % der neu Inhaftierten Ausländer waren, während der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung etwa 19 % betrug.
Parallel dazu verzeichnete Österreich seit 2015 eine erhebliche Anzahl von Asylanträgen. Im Jahr 2015 wurden 88.340 Anträge registriert, gefolgt von 42.285 im Jahr 2016. In den darauffolgenden Jahren entwickelten sich die Zahlen wie folgt:
- 2017: 24.735 Anträge
- 2018: 13.746 Anträge
- 2019: 12.886 Anträge
- 2020: 14.775 Anträge
- 2021: 39.930 Anträge
- 2022: 112.272 Anträge
- 2023: 59.232 Anträge
- 2024 : 24.941 Anträge
Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit, den illegalen Grenzübertritt als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen. Ziel ist es, die bestehenden Lücken in der Rechtsordnung zu schließen und die Durchsetzung der Einreisebestimmungen sicherzustellen.
Angesichts der anhaltenden Herausforderungen durch illegale Migration und der damit verbundenen Kriminalität ist eine rasche gesetzgeberische Maßnahme erforderlich, um die österreichischen Grenzen zu schützen, die innere Sicherheit zu gewährleisten und die Durchsetzung der Einreisebestimmungen sicherzustellen.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gernot Darmann die Abgeordneten Andreas Minnich, Mag. Sophie Marie Wotschke, MMag. Dr. Michael Schilchegger und Margreth Falkner.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Minnich gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 07 02
Andreas Minnich Mag. Ernst Gödl
Berichterstattung Obmann