175 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (137 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden (Teilpensionsgesetz), hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 02. Juli 2025 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Josef Muchitsch, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der Novellen zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Entsprechend den Anpassungen im ASVG soll auch für den Bereich des GSVG und BSVG klargestellt werden, dass der erhöhte Ausgleichszulagenrichtsatz nach den §§ 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa GSVG sowie 141 Abs. 1 lit. a sublit. aa BSVG (sog. ‚Familienrichtsatz‘) nur dann zur Anwendung kommt, wenn die verehelichte Person oder der/die eingetragene Partner/in einen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat. Dementsprechend soll ebenfalls klargestellt werden, dass auch der Erhöhungsbetrag nach den §§ 150 Abs. 1 letzter Satz GSVG sowie 141 Abs. 1 letzer Satz BSVG nur dann gebührt, wenn das Kind einen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat. Ebenso soll klargestellt werden, dass ein Ausgleichszulagen/Pensionsbonus nach den §§ 156a Abs. 5 GSVG und 147a Abs. 5 BSVG nur dann gebührt, wenn der Ehegatte/die Ehegattin oder der/die eingetragene Partner:in einen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Barbara Teiber, MA, Mag. Markus Koza, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Michael Hammer, Andrea Michaela Schartel, Julia Elisabeth Herr, Tanja Graf, Andreas Haitzer, Peter Wurm, Manuel Pfeifer und Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Josef Muchitsch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 07 02

                                Josef Muchitsch                                                                Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann