18 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 501 St 68/24k, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 13. November 2024, do. GZ. 501 St 68/24k, eingelangt am 20. November 2024, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 3g Abs. 1 und Abs. 2 VerbotsG.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Sabine Schatz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 501 St 68/24k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht.

Wien, 2024 12 11

                                  Sabine Schatz                                                             Mag. Selma Yildirim

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau