180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über das Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“ (2 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dem Beispiel von Frankreich, Italien und Tschechien zu folgen und strenge Gesetze zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung zu beschließen. Lebensmittelhersteller und Supermärkte sollen verpflichtet werden nicht mehr verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden.

Begründung:

Die Initiatoren und die Unterstützer dieses Volksbegehrens wollen wirksamere gesetzliche Regeln zur Vermeidung der Verschwendung noch genießbarer Lebensmittel.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Marcus HOHENECKER

1. Stellvertreter(in)

René KALIS

2. Stellvertreter(in)

Helmut KALIS

3. Stellvertreter(in)

Jasmine KALIS

4. Stellvertreter(in)

Patrick NARTEY

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 8. April 2024 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2024-0.237.433

Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Umsatzsteuererklärungen)

Stimm-
beteiligung in %

Burgenland

233.368

4.207

1,80

Kärnten

431.574

7.432

1,72

Niederösterreich

1.293.159

28.661

2,22

Oberösterreich

1.095.742

23.722

2,16

Salzburg

390.510

7.239

1,85

Steiermark

950.030

17.259

1,82

Tirol

538.765

8.157

1,51

Vorarlberg

275.154

3.700

1,34

Wien

1.125.885

26.390

2,34

Österreich

6.334.187

126.767

2,00

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

AL Mag. Gregor Wenda, MBA


 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen
+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.368

4.207

1,80 %

3.051

1.156

Kärnten

431.574

7.432

1,72 %

5.345

2.087

Niederösterreich

1.293.159

28.661

2,22 %

22.631

6.030

Oberösterreich

1.095.742

23.722

2,16 %

17.424

6.298

Salzburg

390.510

7.239

1,85 %

5.610

1.629

Steiermark

950.030

17.259

1,82 %

13.555

3.704

Tirol

538.765

8.157

1,51 %

6.527

1.630

Vorarlberg

275.154

3.700

1,34 %

2.949

751

Wien

1.125.885

26.390

2,34 %

21.951

4.439

Österreich

6.334.187

126.767

2,00 %

99.043

27.724

 

 

 

Das Volksbegehren wurde von 126.767 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 08. April 2024 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Das gegenständliche Volksbegehren – vormals 2547 der Beilagen, XXVII. GP – gilt gemäß § 21 Abs. 1a GOG mit Beginn der XXVIII. GP am 24. Oktober 2024 als eingebracht. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Mag. Marcus Hohenecker namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: René Kalis, Helmut Kalis, Jasmine Kalis und Patrick Nartey.

 

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 26. Februar 2025 in der 10. Sitzung des Nationalrates dem Umweltausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

 

Der Umweltausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 26. März 2025 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurde der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes geladen, nahm allerdings nicht an der Sitzung teil. Als Berichterstatterin fungierte Abgeordnete Julia Elisabeth Herr. Auf ihren Antrag wurden die Verhandlungen vertagt und am 3. Juli 2025 wieder aufgenommen.

Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden in dieser Sitzung der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes 1973 beigezogen.

In dieser Sitzung wurde die Generaldebatte gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durchgeführt.

Für das Volksbegehren nahm der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Marcus Hohenecker an der Sitzung teil und gab eine einleitende Stellungnahme ab.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Carina Reiter, Ines Holzegger, Leonore Gewessler, BA, Peter Schmiedlechner, Thomas Spalt, Franz Jantscher, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Lukas Hammer das Wort. Schließlich gab der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Marcus Hohenecker eine abschließende Stellungnahme ab.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Carina Reiter, Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Gemäß Schätzungen der Food and Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen gehen rund ein Drittel der weltweit produzierten Lebensmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette verloren. Einige Trends, wie beispielsweise der steigende Außer-Haus-Konsum, begünstigen diese Verluste. Werden Lebensmittel produziert, die letztlich nicht konsumiert werden, gehen nicht nur wertvolle Ressourcen verloren, die für Produktion, Verarbeitung und Transport eingesetzt wurden, sondern es entstehen auch vermeidbare Emissionen. Der in Wohlstandsgesellschaften zunehmende Anfall an Lebensmittelabfällen stellt sowohl ein ökologisches als auch ökonomisches Thema dar und ist auch für die wertvollen Ressourcen, wie Boden und Wasser relevant.

In Österreich fallen jährlich 619.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle an (aktuellste Zahlen aus dem Referenzjahr 2022). Dabei wird ersichtlich, dass in einigen Bereichen für die Weitergabe von noch genießbaren Lebensmitteln, noch Potential vorhanden ist.

Um vermeidbare Lebensmittelabfälle zu reduzieren und Lebensmitteln mehr Wertschätzung zu geben, wird in Österreich die nationale Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen verfolgt. Ein zentrales Umsetzungsinstrument ist das Aktionsprogramm „Lebensmittel sind kostbar!“. Es dient als Wegweiser für alle Akteure der Lebensmittelwertschöpfungskette und unterstützt sie mit konkreten Maßnahmen bei der Zielerreichung.

In Österreich bestehen bereits zahlreiche Maßnahmen um Essen nicht wegzuwerfen und Lebensmittelabfälle sowie die Verschwendung zu vermeiden. Im Rahmen des Abfallvermeidungsprogrammes wurde das Aktionsprogramm „Lebensmittel sind kostbar!“ 2023 neu veröffentlicht.

Im Ministerratsvortrag von Mai 2023 wurde ein „Maßnahmenpaket gegen die Teuerung“ verabschiedet. Darin wurde eine Drehscheibe für die Lebensmittelweitergabe vereinbart, welche sich seit Mai in der Pilotphase befindet. Seit dem 4. Quartal 2023 hat der Lebensmittelhandel zu melden, wie viel an Lebensmittelabfällen entsorgt wird und wie viele Lebensmittel unentgeltlich zum menschlichen Verzehr weitergegeben werden. Aus den Meldungen der verpflichteten Unternehmen geht hervor, dass in Summe pro Quartal ungefähr zwischen 13.000 und 14.000 Tonnen Lebensmittelabfälle im Handel entsorgt werden und zwischen 4.000 und 6.000 Tonnen unentgeltlich zum menschlichen Verzehr weitergegeben werden. Im europaweiten Vergleich agiert Österreich damit bereits auf einem hohen Niveau hinsichtlich der Weitergabe und Rettung von Lebensmitteln. Seit 01.08.2024 besteht eine USt-Befreiung für Lebensmittelspenden.

Im Bereich des Lebensmittelhandels ist die Menge entsorgter Lebensmittel in den letzten Jahren spürbar zurückgegangen. Auf Basis der nationalen Strategie wurden zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion von Lebensmittelabfällen ergriffen. Die seit 2023 geltende Transparenzpflicht für Lebensmittelabfälle hat einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, mehr überschüssige Lebensmittel zu spenden und Lebensmittelabfälle zu vermeiden, statt sie zu entsorgen. In verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette lassen sich weiterhin Potenziale zur Reduktion von Lebensmittelabfällen erzielen. Beispielsweise zeigen Erhebungen, dass auch in Einrichtungen wie Kantinen, Großküchen oder Mensen noch erhebliches Einsparungspotential vorhanden ist. Durch gezielte Abfallerhebungen können individuelle Maßnahmen entwickelt werden, die zur Reduktion von Abfällen und zur Schonung wertvoller Ressourcen beitragen.“

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2025 07 03

                          Martina Diesner-Wais                                                     Mag. Lukas Hammer

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann