181 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über das Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ (4 der Beilagen)
1.
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
„Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“
Die europäische Union plant Atomstrom als nachhaltige Energieform anerkennen zu wollen! Der Nationalrat muss dies durch Bundesverfassungsgesetz verhindern. Kernenergie produziert gefährlichen Abfall, der über 10.000 Jahre die nächsten Generationen beschäftigt! Tschernobyl und Fukushima waren keinesfalls die schlimmsten denkbaren Atom Katastrophen! Durch diese Regulierung will die Kern-Energie-Lobby eine längst veraltete Technologie mit staatlichen Geldern wieder zum Leben erwecken.
Begründung:
Die EU hat beschlossen, dass Atomkraft ab 2023 als „grüner Strom" klassifiziert wird. Dies bedeutet, dass Investitionen in Alternativenergien wie Wasserkraft, Sonnenkraft und Windkraft gleichgestellt werden, mit Investitionen in Atomkraft! Was harmlos klingt, hat aber konkrete Auswirkungen auf uns. Warum?
Die sogenannte Taxonomie-Verordnung der EU sollte Gelder in solche Wirtschaftsbereiche lenken, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Umweltziele leisten. Das heißt, man stuft gewisser Formen der Energieerzeugung nach deren Nachhaltigkeit ein. Was gut erdacht wurde, ist mit der Einstufung von Atomkraft als nachhaltig, vollkommen falsch umgesetzt.
Dies nutzt vor allem denjenigen, die in der heutigen Zeit auf den AUSBAU!! von Atomkraft setzen. Länder wie Frankreich oder Schweden setzen bewusst auf den Ausbau der Atomkraft. Um Atomkraftwerke zu bauen, benötigt man massive Startinvestition. Dieses Geld ist wesentlich einfacher zu bekommen, wenn Atomkraft als grüne Energie angesehen wird.
Es könnte der Fall eintreten, dass ein Atomkraftwerk in Frankreich viel eher an Geldmittel kommt, als ein Solar-, oder Windpark in Österreich. Zu den größten Gewinnern gehört wieder mal ein Großkonzern: die EDF (Electricite de France) - der größte Atomkraftwerksbetreiber Europas.
Greenpeace und andere Umweltverbände klagen gegen das GREENWASHING der Atomkraft. Doch es ist hier Aufgabe der Regierung, diesen Fehler in Brüssel wieder auszubessern.
2.
Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:
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Vor- und Familienname |
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Bevollmächtigte(r) |
Eduard EGGER |
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1. Stellvertreter(in) |
Andreas PALLI |
|
2. Stellvertreter(in) |
Mag. pharm. Rene Günther MOSER |
|
3. Stellvertreter(in) |
Silke Nicole SCHIEG |
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4. Stellvertreter(in) |
Johannes NEUBAUER |
3.
Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 8. April 2024 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.
Bundeswahlbehörde
Zl. 2024-0.237.433
Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“
Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ festgestellt:
|
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Umsatzsteuererklärungen) |
Stimm- |
|
Burgenland |
233.368 |
3.419 |
1,47 |
|
Kärnten |
431.574 |
6.159 |
1,43 |
|
Niederösterreich |
1.293.159 |
25.689 |
1,99 |
|
Oberösterreich |
1.095.742 |
21.400 |
1,95 |
|
Salzburg |
390.510 |
6.273 |
1,61 |
|
Steiermark |
950.030 |
13.830 |
1,46 |
|
Tirol |
538.765 |
6.133 |
1,14 |
|
Vorarlberg |
275.154 |
3.402 |
1,24 |
|
Wien |
1.125.885 |
19.650 |
1,75 |
|
Österreich |
6.334.187 |
105.955 |
1,67 |
Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
AL Mag. Gregor Wenda, MBA
4.
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
|
Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen |
Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen |
Unterstützungs-erklärungen |
Eintragungen |
|
Burgenland |
233.368 |
3.419 |
1,47 % |
2.535 |
884 |
|
Kärnten |
431.574 |
6.159 |
1,43 % |
4.505 |
1.654 |
|
Niederösterreich |
1.293.159 |
25.689 |
1,99 % |
20.360 |
5.329 |
|
Oberösterreich |
1.095.742 |
21.400 |
1,95 % |
15.664 |
5.736 |
|
Salzburg |
390.510 |
6.273 |
1,61 % |
4.864 |
1.409 |
|
Steiermark |
950.030 |
13.830 |
1,46 % |
11.107 |
2.723 |
|
Tirol |
538.765 |
6.133 |
1,14 % |
4.907 |
1.226 |
|
Vorarlberg |
275.154 |
3.402 |
1,24 % |
2.745 |
657 |
|
Wien |
1.125.885 |
19.650 |
1,75 % |
16.221 |
3.429 |
|
Österreich |
6.334.187 |
105.955 |
1,67 % |
82.908 |
23.047 |
Das Volksbegehren wurde von 105.955 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Das gegenständliche Volksbegehren – vormals 2549 der Beilagen, XXVII. GP – gilt gemäß § 21 Abs. 1a GOG mit Beginn der XXVIII. GP am 24. Oktober 2024 als eingebracht. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Eduard Egger namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Andreas Palli, Mag. pharm. Rene Günther Moser, Silke Nicole Schieg und Johannes Neubauer.
Das gegenständige Volksbegehren wurde am 26. Februar 2025 in der 10. Sitzung des Nationalrates dem Umweltausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Der Umweltausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 26. März 2025 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurde der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes geladen, nahm allerdings nicht an der Sitzung teil. Als Berichterstatterin fungierte Abgeordnete Carina Reiter. Auf ihren Antrag wurden die Verhandlungen vertagt und am 3. Juli 2025 wieder aufgenommen.
Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden in dieser Sitzung der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes 1973 beigezogen.
In dieser Sitzung wurde die Generaldebatte gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durchgeführt.
Für das Volksbegehren nahm der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Eduard Egger an der Sitzung teil und gab eine einleitende Stellungnahme ab. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Leonore Gewessler, BA, Michael Bernhard, Roland Baumann, Mag. Friedrich Ofenauer, Mag. Paul Hammerl, MA und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Lukas Hammer das Wort. Schließlich gab der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Eduard Egger eine abschließende Stellungnahme ab.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Michael Bernhard gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 07 03
Michael Bernhard Mag. Lukas Hammer
Berichterstattung Obmann