183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (111 der Beilagen): Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
Das Abkommen hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Mit dem Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn soll unter Bedachtnahme auf die zunehmende Mobilität der Menschen zwischen beiden Staaten und im Bestreben, eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Bürger:innen in benachbarten Regionen der beiden Länder zu gewährleisten, eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes geschaffen und der Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet erleichtert werden.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll insbesondere durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene erleichtert und gefördert werden. Gleichzeitig sollen die Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien sowie des Rechts der Europäischen Union vereinfacht werden.
Auf Basis der von Herrn Bundespräsidenten erteilten Vollmacht vom 25. Jänner 2021 wurden die Verhandlungen mit der ungarischen Seite im Jänner 2022 in Budapest aufgenommen und nach entsprechenden Konsultationen Ende Juli 2023 abgeschlossen. Eine Verständigung auf den Abkommenstext konnte erzielt werden.
Die innerstaatliche Umsetzung eines solchen Abkommens wird keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd die Abgeordneten Angela Baumgartner und Mario Lindner.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (111 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Wien, 2025 07 03
Fiona Fiedler, BEd Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstattung Obmann