184 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (126 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird
Nach Verabschiedung der Richtlinie 2014/40/EU (TPD II) erging zuletzt die delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100 der Kommission vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Richlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rücknahme bestimmter Ausnahmen in Bezug auf erhitzte Tabakerzeugnisse (CELEX-Nummer: 32022L2100), welche mit gegenständlicher Novelle des TNRSG in nationales Recht umgesetzt wird.
Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Rudolf Silvan die Abgeordneten Ralph Schallmeiner und Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (126 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 07 03
Rudolf Silvan Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstattung Obmann