199 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über das Volksbegehren "Kein NATO-Beitritt" (1 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, zusätzlich zum bestehenden Neutralitätsgesetz, eine verfassungsrechtliche Bestimmung zu erlassen, welche der Republik Österreich explizit einen Beitritt zur NATO untersagt. Keinesfalls darf Österreich durch kurzsichtige politische Entscheidungsträger in einen militärischen Konflikt verwickelt werden. Vielmehr sind diplomatische Bemühungen zu intensivieren, welche d Land als aktiver internationaler Friedensvermittler positionieren.

Begründung

Damit junge Österreicher nicht in den Krieg ziehen müssen.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Lukas PAPULA

1. Stellvertreter(in)

Viktoria HOFER

2. Stellvertreter(in)

Michaela MAIER

3. Stellvertreter(in)

Peter LINDORFER

4. Stellvertreter(in)

Madeleine KREUZER

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 8. April 2024 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2024-0.237.433

Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen

(inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimmbeteiligung in %

Burgenland

233.368

3.675

1,57

Kärnten

431.574

6.746

1,56

Niederösterreich

1.293.159

26.882

2,08

Oberösterreich

1.095.742

22.156

2,02

Salzburg

390.510

6.121

1,57

Steiermark

950.030

14.701

1,55

Tirol

538.765

7.682

1,43

Vorarlberg

275.154

3.398

1,23

Wien

1.125.885

17.728

1,57

Österreich

6.334.187

109.089

1,72

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

AL Mag. Gregor Wenda, MBA

 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung

inklusive

Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.368

3.675

1,57 %

2.637

1.038

Kärnten

431.574

6.746

1,56 %

4.728

2.018

Niederösterreich

1.293.159

26.882

2,08 %

20.363

6.519

Oberösterreich

1.095.742

22.156

2,02 %

15.494

6.662

Salzburg

390.510

6.121

1,57 %

4.422

1.699

Steiermark

950.030

14.701

1,55 %

11.479

3.222

Tirol

538.765

7.682

1,43 %

5.951

1.731

Vorarlberg

275.154

3.398

1,23 %

2.615

783

Wien

1.125.885

17.728

1,57 %

14.023

3.705

Österreich

6.334.187

109.089

1,72 %

81.712

27.377

 

Das Volksbegehren wurde von 109.089 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 8. April 2024 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Lukas Papula namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Viktoria Hofer, Michaela Maier, Peter Lindorfer und Madeleine Kreuzer.

 

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 26. Februar 2025 in der 10. Sitzung des Nationalrates dem Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 13. März 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Norbert Sieber der Abgeordnete Werner Herbert.

Anschließend wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Norbert Sieber vertagt und am 15. September 2025 wieder aufgenommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR sind der Bevollmächtigte und zwei Stellvertreter:innen des Bevollmächtigten den Beratungen beizuziehen. Der Bevollmächtigte Lukas Papula hat seine Teilnahme sowie die Teilnahme von Stellvertreter:innen abgesagt. Die Generaldebatte bzw. die umfangreiche Erörterung des Volksbegehrens war gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR öffentlich. Gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR wurde einstimmig beschlossen, folgende Expert:innen den Beratungen in Form eines öffentlichen Hearings beizuziehen:

− Gesandter Mag. Florian Korczak

− Oberst MMag. Klaus Anderle, MA

− ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger

− Direktorin Mag. Stephanie Fenkart, MA

Die Expert:innen Gesandter Mag. Florian Korczak, Oberst MMag. Klaus Anderle, MA, ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger und Direktorin Mag. Stephanie Fenkart, MA gaben ein Eingangsstatement ab. In der darauffolgenden Fragerunde ergriffen die Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Mag. Friedrich Ofenauer, Mag. Selma Yildirim, Bernhard Herzog, Henrike Brandstötter und Dr. Alma Zadić, LL.M. das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expert:innen beantwortet.

 

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens im Sinne des § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018 Lukas Papula legte eine abweichende persönliche Stellungnahme vor. Diese ist dem Ausschussbericht angeschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 09 15

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                    Mag. Muna Duzdar

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau