200 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über das Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ (98 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine – ab 1.1.2024 angedachte – ORF-Haushaltsabgabe ab !!!

''Haushalte" sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haushaltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.

Begründung:

1) Wenn die ORF-Haushaltsabgabe Schule macht, dann könnten die Parteien im Parlament - insb. ÖVP +

GRÜNE + NEOS – genau so gut folgende Abgaben beschließen:

=> Autobahn-Haushaltsabgabe,

ganz gleich ob Sie ein Auto besitzen oder nicht;

=> Hunde-Haushaltsabgabe,

ganz gleich ob Sie einen Hund besitzen oder nicht

=> Kirchen-Haushaltsabgabe,

ganz gleich ob Sie in die Kirche gehen oder nicht

=> Mobiltelefon-Haushaltsabgabe,

ganz gleich ob Sie ein Handy besitzen oder nicht usw.

Oder auch:

Jede Frau könnte gleich Kinderbeihilfe für 3 Kinder beantragen, denn sie könnte ja 3 Kinder bekommen (oder auch 5 Kinder usw.). Das wäre dieselbe (Un-)logik. Aber auch die Männer könnten Kinderbeihilfe für beliebig viele Kinder beantragen, denn sie haben ja das "Gerät" dafür.

2) Finanzierung durch die Zuseher oder den Staat oder die Werbung:

Der ORF sollte entweder

* durch die Zuseher und Zuhörer (d.h. die Personen, die tatsächlich das Angebot des ORF in Anspruch nehmen) oder

* durch den Staat oder

* durch Werbung

finanziert werden, aber keinesfalls von allen dreien.

3) Es will niemand für etwas bezahlen, was man nicht konsumiert hat.

Die Unterstützer dieses Volksbegehren wollen für das ORF-Umerziehungsfernsehen und ORF-Umerziehungsradio nichts mehr bezahlen, da sie ja die ORF– Programme nicht mehr nutzen. Im Bereich der Unterhaltung ist die jüngere Generation bereits auf netflix bzw. youtube bzw. alternative Video-Plattformen umgestiegen. Das Volk ist im Internet zu Hause und konsumiert dabei Webseiten, die allesamt keine ORF-Gebühr bekommen. Der Wunsch des Souveräns ist zu akzeptieren.

4) Von den genannten 6 Finanzierungsmöglichkeiten, ist die Haushaltsabgabe die unsachlichste und unfairste Variante.

Der Gesetzgeber hat nun zumindest 6 Möglichkeiten zur Finanzierung des ORFs:

Variante 1: Pay-TV:

Der ORF wird ein Pay-TV-Sender. (Wer schaut, der zahlt, entweder pro Sendung oder für den ganzen Kanal. z.B. kosten netflix Basis-Abo derzeit 7,99 € und Amazon prime 8,99 € pro Monat.)

Variante 2: Werbeeinnahmen:

Der ORF finanziert sich aus Werbeeinnahmen (so wie die Konkurrenz auch).

Variante 3: Regierungsparteien finanziert:

Der ORF ist defacto jetzt schon ein Regierungsfernsehen und soll daher von den Regierungsparteien finanziert werden. (Das sind derzeit ÖVP + GRÜNE.)

Variante 4: aus dem Bundesbudget:

Der ORF wird über das Bundesbudget - d.h. vom Steuerzahler - finanziert.

Variante 5: GIS-Gebühr für alle ORF-Nutzer:

Rundfunk und Streaming (über Handys, Fernsehgeräte oder Computer) für alle Kunden ORF-"gebühren"pflichtig machen. (d.h. wer den ORF nicht konsumiert, der muss auch nicht für den ORF bezahlen).

Variante 6: mit der ORF-Haushaltsabgabe:

(182 € - 245 € pro Jahr, je nach Bundesland).

Der ORF finanziert sich über eine "Haushaltsabgabe", wo jeder Haushalt eine ORF– Gebühr bezahlen muss, ob er will oder nicht, ob er ORF im Fernseher schaut oder nicht. Gegen diese unsachliche und unfaire ORF-Finanzierungs- variante richtet sich das gegenständliche Volksbegehren.

Mit der ORF-Haushaltsabgabe müßten "Haushalte" diese Abgabe bezahlen, obwohl ein "Haushalt" den ORF gar nicht konsumiert, sondern gegebenenfalls nur Personen. Das wäre eine Verletzung des Kausalitätsprinzips. Die ORF-Finanzierung mittels Haushaltsabgaben-Variante ist daher vermutlich - wie die jetzige GIS-Gebühr - ebenfalls verfassungswidrig und daher nicht umzusetzen. Eine Zwangs– Haushaltsabgabe erinnert an totalitäre Regimes und ist einer Demokratie unwürdig.

5) Der ORF verstößt gegen den Programmauftrag laut ORF-Gesetz:

Eigentlich sollte der ORF - gemäß dem ORF-Gesetz - sachliche, objektiv, umfassend und ausgewogen Bericht erstatten.

Gerade die COVID-Krise hat gezeigt, dass der ORF nicht sachlich und ausgewogen berichtet.

Impfgegner wurden im ORF als Schwurbler, Aluhutträger, Rechtsextremisten usw. diffamiert und so gut wie gar nicht auf Sendung gebracht bzw. lächerlich gemacht. Die "Berichterstattung" des ORFs vor Wahlen ist stark zugunsten der regierenden Parteien und Parlamentsparteien gefärbt. Neue Parteien werden im ORF massiv diskriminiert, so auch bei der Nationalratswahl 2024.

Gute Beispiele dafür sind die ORF-„Sommergespräche" und die ORF-„Konfrontation" (Duelle) zur Nationalratswahl 2024: Der ORF bringt je eine Sendung „Sommergespräche" mit den Obleuten der Parlamentsparteien, aber nicht mit den Obleuten der neuen 7 Parteien, die bei der Nationalratswahl kandidieren.

Ebenso werden bei den ORF-Konfrontationen nur die Obleute der Parlamentsparteien den ORF-Zusehern vorgestellt, die anderen Obleute der neuen 7 Parteien aber nicht.

Darin sehen wir einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz und zwar sogar gegen den Kernauftrag des ORFs.

Wenn der ORF offensichtlich nicht ausgewogen und objektiv berichtet, dann soll jede Art von Gebühr entfallen. Stattdessen soll der ORF eine Strafe bezahlen müssen!

6) Der ORF sollte ernsthaft SPAREN müssen (so wie das Volk auch).

Der ORF sollte sich auf seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag (Österreich– Themen, Bildung) beschränken müssen.

Das Kommerzprogramm soll den privaten Sender überlassen werden. (z.B. die teuren Sportübertragungen, insbesondere die Formel I)

Der Privilegienstadl im ORF ist dem Volk schon lange ein Dorn im Auge und gehört rasch beendet.

7) Der ORF sollte sich einem fairen Wettbewerb am Medienmarkt stellen müssen und keine Finanzierung aus Pflichtbeiträgen oder mittels Steuerzahlergeld kassieren dürfen. Damit würde auch gleich mit dem ORF-"Privilegienstadl" Schluss sein. Das Ziel für den ORF sollte eine leistungsgerechte, marktkonforme Bezahlung der Mitarbeiter und Lieferanten sein. In einem fairen Wettbewerb zahlen nur ORF-Kunden ein Leistungsentgelt (keine Zwangsabgabe für unbeteiligte "Haushalte").

8) Wenn der Staat Österreich schon in den freien Fernseh- und Radiomarkt eingreifen will, dann sollten kleine, neue Ferseh- und Radiosender gefördert werden, aber doch nicht das größte marktbeherrschende Unternehmen (= ORF).

9) Im EU-Vergleich schaut es bei den Rundfunkgebühren sehr schlecht für Österreich aus.

Österreich hat nämlich die höchsten Rundfunkgebühren in der ganzen EU!

In Italien zahlt man für 14 TV-Sender und drei nationale Radio-Programme nur 90 Euro pro Jahr.

Im Burgenland (LH Hans Peter Doskozil, SPÖ) wird man hingegen 245 Euro pro Jahr zahlen müssen, in der Steirmark (LH Christopher Drexler, ÖVP) 240 Euro pro Jahr.

10) Der ORF soll partei-unabhängig werden:

Der ORF braucht kompetente, unbefangene Fachleute im ORF-Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung.

Die Parteipolitik im ORF gehört schnellstens abgeschafft. Das geht am schnellsten dadurch, dass die Aufsichtsratsmitglieder des ORF-Stiftungsrates und die Mitglieder der ORF-Geschäftsführung die letzten 5 Jahre (noch besser wären 10 Jahre) bei keiner Partei oder einer ihrer Vorfeldorganisationen Mitglied gewesen sein dürfen. (Derzeit sitzen ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE und NEOS im ORF Stiftungsrat, die teilweise über die Bundesregierung oder die Bundesländer entsandt werden. Der derzeitige ORF-Generaldirektor ist von der ÖVP.)

Mögen die über 100.000 Unterstützungserklärungen im Einleitungsverfahren zum „ORF-Haushaltsgebühr NEIN" - Volksbegehren ein ausreichender Grund zur Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe sein.

Die ORF-Haushaltsabgabe möge rasch durch ein Bundes(-verfassungs)gesetz abgeschafft werden.

Mag. Robert Marschall

Bevollmächtigter des „ORF-Haushaltsabgabe NEIN' - Volksbegehrens Webseite: https://volksbegehren-oesterreich.at/orf-haushaltsabgabe-nein.html

29.09.2024

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Robert MARSCHALL

1. Stellvertreter(in)

Alexandra PICHLER-GERITZ

2. Stellvertreter(in)

Michael FICHTENBAUER

3. Stellvertreter(in)

Gerlinde WOLZ

4. Stellvertreter(in)

Albina BURGER

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 22. April 2025 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2025-0.301.778

Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 22. April 2025 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.237

4.685

2,01

Kärnten

430.553

8.194

1,90

Niederösterreich

1.293.674

27.845

2,15

Oberösterreich

1.095.739

21.531

1,96

Salzburg

390.080

6.043

1,55

Steiermark

948.236

18.370

1,94

Tirol

538.719

9.032

1,68

Vorarlberg

275.832

3.574

1,30

Wien

1.124.612

20.094

1,79

Österreich

6.330.682

119.368

1,89

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl

 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen + Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.237

4.685

2,01

3.812

873

Kärnten

430.553

8.194

1,90

6.772

1.422

Niederösterreich

1.293.674

27.845

2,15

23.800

4.045

Oberösterreich

1.095.739

21.531

1,96

18.172

3.359

Salzburg

390.080

6.043

1,55

5.182

861

Steiermark

948.236

18.370

1,94

16.266

2.104

Tirol

538.719

9.032

1,68

7.720

1.312

Vorarlberg

275.832

3.574

1,30

3.083

491

Wien

1.124.612

20.094

1,79

17.353

2.741

Österreich

6.330.682

119.368

1,89

102.160

17.208

 

 

Das Volksbegehren wurde von 6.330.682 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 22. April 2025 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Mag. Robert Marschall namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Alexandra Pichler-Geritz, Michael Fichtenbauer, Gerlinde Wolz und Albina Burger.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 11. Juli 2025 in der 39. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und danach dem Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

 

Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 15. September 2025 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR sind der Bevollmächtigte und zwei Stellvertreter:innen des Bevollmächtigten den Beratungen beizuziehen.

In dieser Sitzung wurde die Generaldebatte gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR öffentlich durchgeführt.

Für das Volksbegehren nahm der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Mag. Robert Marschall teil.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Manfred Sams der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Mag. Robert Marschall sowie die Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Dr. Markus Tschank, Mag. Wolfgang Gerstl, Sabine Schatz, Henrike Brandstötter und Sigrid Maurer, BA. Anschließend meldete sich der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Mag. Robert Marschall noch einmal zu Wort.

 

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens im Sinne des § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018 Mag. Robert Marschall legte eine abweichende persönliche Stellungnahme vor. Diese ist dem Ausschussbericht angeschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 09 15

                            Mag. Manfred Sams                                                        Mag. Muna Duzdar

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau