213 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 379/A der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Selma Yildirim, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 – ErwSchAG 2025)

Die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Selma Yildirim, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Juli 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge der parlamentarischen Behandlung des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurde seitens mehrerer Interessenverbände darauf hingewiesen, dass durch die vorgeschlagene Änderung möglicherweise ein Rechtsschutzdefizit entstehen könnte. Daher sollen zusätzlich zur Möglichkeit des Gerichts, im Verfahren über die Erneuerung der Erwachsenenvertretung nach gebundenem Ermessen von Amts wegen einen Sozialbericht über die betroffene Person einzuholen, ein Antragsrecht der betroffenen Person sowie eine Anregungsmöglichkeit deren Betreuungsumfeldes etabliert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person bzw. ihre Vertretung stets auf die Durchführung eines ‘Clearings‘ dringen kann. Außerdem können die die betroffene Person betreuenden Menschen darauf hinwirken, dass im konkreten Fall die aktuelle Lebenssituation der betroffenen Person überprüft wird. Diese Anregungsmöglichkeit des Betreuungsumfelds ist mit keiner Parteistellung verbunden.

Die ‚Verschärfung‘ der Verpflichtung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, soll nur übergangsweise bis zur Bewältigung der derzeitigen Notlage gelten. Daher ist die Wiederherstellung der bisher geltenden Rechtslage nach drei Jahren vorgesehen.

Vor dem Wiederinkrafttreten der Rechtslage von vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 am 1. Juli 2028 wird es einer umfassenden Bewertung des Erwachsenenschutzrechts bedürfen, die unter Einbindung der betroffenen Stakeholderinnen und Stakeholder und der zuständigen Ressorts vorzunehmen sein wird, um zu vermeiden, dass es zukünftig zu ähnlich schwierigen Situationen kommt, wie sie aktuell vorliegen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. September 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Selma Yildirim die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, MMag. Jakob Grüner, LL.M., Dr. Stephanie Krisper und Dr. Alma Zadić, LL.M. sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 09 30

                           Mag. Selma Yildirim                                                      Mag. Klaus Fürlinger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann