224 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Antrag 425/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung

Die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Anfang September 2025 begann wieder die Ausbildung der Einjährig-Freiwilligen (EF). Der Start des EF-Jahres, dessen Teilnehmer die zukünftigen Berufs- und Milizoffiziere stellen werden, ist ausdrücklich zu begrüßen.

Diese Ausbildungsmöglichkeit trägt einen hohen Wert in sich, sowohl für die jungen Soldaten als auch für den Staat. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheit Österreichs und zur Fähigkeit der militärischen Landesverteidigung. Die Einjährig-Freiwilligen übernehmen somit eine große Verpflichtung und ihr Dienst schafft eine Bindung junger Staatsbürger an den Staat. Darüber hinaus verbindet die Ausbildung die Kameraden selbst miteinander und diese stellt oftmals den Anfangspunkt lebenslanger Verbundenheit dar.

Die Gewinnung motivierter und gutausgebildeter Soldaten für das Österreichische Bundesheer ist zudem dringend nötig, denn der Bedarf sowohl an Berufs- als auch an Milizoffizieren ist groß. Der Soldatenberuf muss in Österreich zweifelsohne wieder attraktiviert werden, um Personalzuwächse lukrieren zu können. Als eine diesem Ziel dienliche Maßnahme sollen künftig Einjährige-Freiwillige nach der erfolgreichen Absolvierung ihrer zwölf Monate langen Ausbildung am Ende des EF-Jahres den Dienstgrad Fähnrich erhalten.

Diese Maßnahme wäre nicht nur ein Anreiz, die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung zu absolvieren, sondern würde auch einen Gleichklang in der Ausbildung zwischen Berufs- und Milizoffizieren bedeuten. Fähnrich soll demnach der Einstiegsdienstgrad bei den Offizieren sein. Hierdurch würde auch die Stütze der Milizarmee gestärkt werden.

Die Verleihung des Dienstgrads Fähnrich soll eine Wertschätzung gegenüber den Leistungen der Einjährig-Freiwilligen darstellen und ihrer Einsatzbereitschaft Respekt zollen sowie gesellschaftliche Anerkennung erwirken.“

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ausschussobmann Ing. Mag. Volker Reifenberger die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Mag. Christoph Pramhofer und David Stögmüller sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Der Dienstgrad Fähnrich wurde seit dem Jahr 1996 den Frequentanten der Berufsoffiziersausbildung an der TherMilAk (nach bestandenem Assessmentcenter und getroffener Berufsentscheidung für den Offiziersberuf) sowie aktuell auch den Militärmedizinstudenten als Verwendungsbezeichnung für die Dauer der Ausbildung vorbehalten. Weiters wurden seit 2011 auch Personen im Ausbildungsdienst mit Beginn der Truppenoffiziersausbildung an der TherMilAk zum Fähnrich befördert. Zusätzlich können seit 2022 auch Milizangehörige mit dem Dienstgrad Wm nach Absolvierung einer Ausbildungspraxis sowie des Seminars Führungsverhalten und des Zugskommandantenlehrgang 1. Teil zum Fähnrich befördert werden.

Die Verleihung des Dienstgrades Fähnrich für EF - Absolventinnen und Absolventen kann eine motivierende und wertschätzende Maßnahme darstellen. Im Juni 2025 wurde im Bundesministerium für Landesverteidigung die Wehrdienstkommission eingerichtet, die als Expertenkommission bis Jahresende Modelle für die Weiterentwicklung des Wehr- und Zivildienstes und zur personellen Befüllung auszuarbeiten hat. In diesem Zusammenhang soll die Wehrdienstkommission beauftragt werden eine evidenzbasierte Beurteilung als Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten und vorzulegen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einstimmig beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2025 10 07

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                         Ing. Mag. Volker Reifenberger

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann