233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 164/A(E) der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend zielsichere und zeitnahe Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

 

Die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bildungskarenz und Bildungsteilzeit waren bislang einzigartige Möglichkeiten, sich einen beschränkten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, um eine selbst gewählte Qualifizierung und Weiterbildung absolvieren zu können. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit mussten dabei zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in vereinbart werden. Bildungsteilzeit wurde dabei zuletzt weit weniger oft als Bildungskarenz in Anspruch genommen (5.702 vs. 35.633).

Mit Nationalratsbeschluss vom 7. März 2025 wurden Weiterbildungsgeld (Einkommensersatzleistung bei Bildungskarenz) und Bildungsteilzeitgeld (Einkommensersatzleistung bei Bildungsteilzeit) beginnend ab 1. April 2025 (Ausnahme: nachweislich getroffene Vereinbarung vor dem 28. Februar 2025) abgeschafft. Damit steht die Möglichkeit, eine Bildungskarenz bzw. -teilzeit in Anspruch zu nehmen, nur noch jenen Arbeitnehmer:innen offen, die über entsprechend hohe finanzielle Eigenmittel verfügen. Auch alle positiven arbeitsmarkt- und frauenpolitischen Aspekte gehen verloren.

Bildungskarenz und -teilzeit wurden vollkommen überstürzt abgeschafft wie zahlreiche Reaktionen Betroffener und mediale Berichte darüber zeigen. Die Übergangsbestimmungen sind unzureichend und unrealistisch. Für betroffene Arbeitnehmer:innen ist die übereilte Abschaffung ein massiver Eingriff in die zeitnahe Berufs- und Lebensplanung und stellt sie vor existenzielle Probleme. Hinzu kommt ein hohes Maß an Verunsicherung. So stand die Abschaffung der Bildungsteilzeit nie öffentlich zur Diskussion und erfolgte für Betroffene entsprechend völlig unerwartet. Junge Mütter, denen kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, und die häusliche Kinderbetreuung mit Weiterbildung und Qualifikation verbinden wollten, sind mit kaum lösbaren Betreuungsproblemen konfrontiert. Arbeitnehmer:innen, die bereits für Herbst eine Bildungskarenz bzw. -teilzeit mit ihrem/r Arbeitgeber:in vereinbart haben, stehen vor der Entscheidung, diese bei Möglichkeit zu verschieben, nicht in Anspruch zu nehmen oder schlimmstenfalls sogar das Arbeitsverhältnis auflösen zu müssen.

Die Unsicherheit unter den Betroffenen ist umso größer, als bislang weder eine Nachfolgeregelung, noch ein Zeitplan für eine Beschlussfassung über dieselbe vorliegt. Ist schon aus Sicht des Vertrauensschutzes das Tempo der Abschaffung von Bildungskarenz und -teilzeit als hochproblematisch anzusehen, lässt das Fehlen einer zeitnahen Nachfolgeregelung zusätzlich tausende Betroffene in völliger Ungewissheit über ihre weitere berufliche Zukunft zurück. Diese Ungewissheit ist politisch verschuldet und muss so schnell wie möglich behoben werden.

Es gilt daher so rasch wie möglich - jedenfalls vor Sommer 2025 - eine Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz und -teilzeit zu erarbeiten, um die Verunsicherung betroffener Arbeitnehmer:innen zu beenden und eine entsprechende Berufs- und Lebensplanung zu gewährleisten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. April 2025 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Tanja Graf und Johannes Gasser, BA Bakk. MSc. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2025 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Barbara Teiber, MA, Mag. Markus Koza, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Michael Hammer, Andrea Michaela Schartel, Julia Elisabeth Herr, Tanja Graf, Andreas Haitzer, Peter Wurm, Manuel Pfeifer und Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden abermals vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Oktober 2025 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Barbara Teiber, MA, Mag. Markus Koza, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Dagmar Belakowitsch, Lisa Schuch‑Gubik, Ralph Schallmeiner, Bettina Zopf, Andrea Michaela Schartel, Mag. Ernst Gödl und Tanja Graf sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 10 08

                         Mag. Verena Nussbaum                                                        Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann