234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert mit BGBl. 47/2025, abgeändert wird

Die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Mit der Verkürzung der Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen, werden Menschen vom Arbeitsmarkt verdrängt, die gerne weiterhin an ihrem Arbeitsplatz bleiben würden, aber von Einschränkungen betroffen sind, die einen Verbleib in Vollzeit verunmöglichen.

Diese Menschen konnten in der Vergangenheit bereits – nach Vereinbarung mit dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin – in Altersteilzeit gehen und somit trotz erheblicher gesundheitlicher oder sozialer Einschränkung länger am Arbeitsmarkt verweilen.

Die Ausweitung der Altersteilzeit auf fünf Jahre soll für jene Beschäftigtengruppen gelten, die keine Möglichkeit haben, mit (zukünftig) 63 Jahren die Voraussetzungen für die Korridorpension zu erfüllen und entweder

●      aus gesundheitlichen Gründen mit sechzig Jahren nicht mehr ohne erhebliche Gefahr der unmittelbar drohenden Invalidität oder Berufsunfähigkeit in Vollzeit arbeiten können oder

●      auf Grund einer originären Behinderung die volle Erwerbstätigkeit nicht länger aufrechterhalten können oder

●      Menschen, die ihre Arbeitszeit zur Erfüllung von Pflege- und Betreuungsverpflichtungen für sehr nahe Angehörige (in der Regel Partner:innen oder Eltern) reduzieren müssen.

All diese Menschen, die bisher eine Altersteilzeit mit sechzig Jahren antreten konnten, haben in Zukunft keine Möglichkeit mehr, entlang ihrer gesundheitlichen oder familiären Situation ihre Arbeitszeit anpassen zu können, ohne auf die eine oder andere Weise aus ihrer bisherigen Beschäftigung bzw. dem Arbeitsmarkt auszusteigen. Sie werden zwangsläufig vor die Frage gestellt, entweder ihre gesundheitliche Situation oder den Betreuungsbedarf ihrer nahen Angehörigen zu ignorieren, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitspension anzustreben oder eine Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen zu müssen.

Der gegenständliche Gesetzesvorschlag stellt auf das Weiterbestehen einer Möglichkeit der fünfjährigen Altersteilzeit bei Vorliegen sehr bestimmter, klar umrissener Voraussetzungen ab. Sie entspricht nicht allein den Wünschen der unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer:innen, sondern stellt auch eine Möglichkeit für Betriebe dar, Menschen trotz gesundheitlicher oder sozialer Einschränkungen länger in Beschäftigung zu halten.

Den aus dem Weiterbestehen der Möglichkeit einer fünfjährigen Altersteilzeit resultierenden Kosten sind in einer rationalen und seriösen Analyse jene Kosten gegenüberzustellen, die bei Anfall einer Pension oder einer Arbeitslosigkeit entstünden. Und diese sind in jedem einzelnen Fall höher als die Kosten der Altersteilzeit.

Die Erfüllung der Voraussetzungen sind jeweils an bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen orientiert, nämlich im Fall gesundheitlicher Einschränkungen oder Verschlechterungen an den Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Arbeits- und Gesundheitsgesetz, im Fall der Altersteilzeit zur Pflege naher Angehöriger am Bundespflegegeldgesetz.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 08. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Barbara Teiber, MA, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Dagmar Belakowitsch, Lisa Schuch‑Gubik, Ralph Schallmeiner, Bettina Zopf, Andrea Michaela Schartel, Mag. Ernst Gödl und Tanja Graf sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: F, V, S, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 10 08

                         Mag. Verena Nussbaum                                                        Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann