238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 442/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volle gesetzliche Pensionsanpassung statt Bestrafung der Leistungsträger
Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Trotz anderslautender Versprechungen der Regierung erhalten 2026 lediglich Senioren mit einer Pension von bis zu 2.500 Euro brutto den gesetzlich vorgesehenen Inflationsausgleich von 2,7 Prozent erhalten. Für darüber liegende Pensionen wird nur ein fixer Betrag von 67,50 Euro gewährt. Diese Staffelung bedeutet für viele Pensionisten einen realen Kaufkraftverlust und sie ist darüber hinaus ein Frontalangriff auf jene Menschen, die mit ihrem Fleiß die Grundlage für den Wohlstand der Generationen nach ihnen gelegt haben.
Pensionen sind eine hart erarbeitete Versicherungsleistung, auf die sich jeder Einzelne im Laufe von Jahrzehnten voller Arbeit das Anrecht erworben hat – Pensionen sind kein Geschenk und die Inflationsanpassung darf kein sozialer Gnadenakt werden. Und wenn die Regierung auch noch so gern von einer ‚Erhöhung‘ spricht, geht auch das an den Tatsachen vorbei: Es handelt sich nicht um eine Erhöhung im Sinne eines Zugewinns, sondern um eine den Pensionisten gesetzlich zustehende Inflationsanpassung, die den Wertverlust durch die Teuerung möglichst ausgleichen soll.
Es ist darüber hinaus unredlich, einen Konflikt zwischen den Generationen zu inszenieren, Junge gegen Ältere auszuspielen. Die Herausforderung für das Pensionssystem liegt insbesondere in der schwindenden Zahl an Beitragszahlern. Jeder verlorene Arbeitsplatz bedeutet einen Beitragszahler weniger. Diese Entwicklung ist eine direkte Folge der verfehlten Wirtschaftspolitik der Regierung, die zu Unternehmenspleiten und steigender Arbeitslosigkeit führt und keine effizienten, nachhaltigen Maßnahmen setzt, um den Standort zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten oder gar zu schaffen. So schwächt die Regierung gezielt die Grundlage des Generationenvertrags und trägt die Hauptverantwortung für die finanzielle Schieflage.
Nach der Einführung der E-Card-Gebühr und der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten, der Wiedereinführung der Aliquotierung, den neuen Selbstbehalten bei Krankentransporten, den Verschärfungen bei der Altersteilzeit oder der Mogelpackung Teilpension setzt die Regierung mit der Staffelung der Inflationsanpassung den nächsten verehrenden Schritt, der im Übrigen viel mehr Senioren trifft, als es die Regierung glauben machen will: Denn Netto – und das ist, was beim täglichen Einkauf zählt, tritt der Wertverlust bereits bei Pensionen unter 2.500 Euro brutto ein, wie die ‚Krone‘ unter dem Titel: ‚Noch mehr Pensionen verlieren 2026 ihre Kaufkraft!‘ am 15. September 2025 berichtete:
Wer derzeit 3000 Euro Bruttopension bezieht, kommt netto auf 2375,90 Euro und ab Jänner 2026 auf 2427,30 Euro, ein Plus von nur noch 2,2 Prozent. Und wer eine hohe Pension von brutto 3900 oder 4000 Euro hat, kommt nur auf ein Plus von 1,7 Prozent.‘[1]“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Andrea Michaela Schartel, Mag. Markus Koza, Mag. Ernst Gödl, Heike Eder, BSc MBA, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Peter Wurm, Barbara Teiber, MA, Silvia Kumpan‑Takacs, MSc BA, und Ralph Schallmeiner sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 10 08
Mag. Verena Nussbaum Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann