241 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Sportausschusses
über den Antrag 430/A(E) der Abgeordneten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehr Gerechtigkeit für Förderwerber aus dem nichtorganisierten Sport
Die Abgeordneten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die ‚Allgemeine Bundes-Sportförderung‘ ist im Gegensatz zur ‚Besonderen Bundes-Sportförderung‘ nicht auf einen definierten Adressatenkreis beschränkt und steht daher allen juristischen und natürlichen Personen offen, insofern diese bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen. In der Vergangenheit und bis dato herrscht jedoch der Umstand vor, dass Vollmitglieder bzw. assoziierte Mitglieder der Sport Austria, welche in der ‚Besonderen Bundes-Sportförderung‘ antragsberechtigt sind, über Programme der ‚Allgemeinen Bundes-Sportförderung‘ de facto Doppelförderungen lukrieren, somit das Finanzierungsvolumen für jene Sportinitiativen, die nicht über die besondere Bundes-Sportförderung antragsberechtigt sind, mindern.
Das bedeutet, dass ein beträchtlicher Teil der nicht gesetzlich gebundenen Fördermittel vom Sport-Ressort an Verbände und Vereine des ‚organisierten Sports‘ quasi top down zusätzlich vergeben wird.
Diesen Umstand merkte der RH bereits in seinem Bericht aus 2019 ‚System der Bundessportförderung‘[1] an. Daran hat sich bis dato nichts geändert.
‚Die Sportförderung des Bundes erfolgte fast ausschließlich für Aktivitäten im Rahmen des ‚organisierten Sports‘ (Verbands– und Vereinssports). Dies ergab sich grundsätzlich schon durch die gesetzliche Festlegung der Fördernehmer für Fördermittel gemäß § 20 Glücksspielgesetz (GSpG), die vom Bundes–Sportförderungsfonds vergeben wurden (zumindest 80 Mio. EUR jährlich, TZ 7); aber auch das Ministerium, das hinsichtlich der Auswahl der Fördernehmer keinen gesetzlichen Einschränkungen unterlag, förderte in erster Linie Verbände.‘1
Der RH bezifferte diesen Umstand auch exakt:
‚Für die Fördermittel des Ministeriums bestand keine gesetzliche Einschränkung bezüglich potenzieller Fördernehmer. In der Praxis flossen jedoch auch 35 % (12,1 Mio. EUR) aus Fördermitteln des Ministeriums an diese Organisationen (bezogen auf 2016). Insgesamt flossen damit über 80 % der Bundes–Sportfördermittel im Jahr 2016 an den organisierten Sport.‘1
Der Anteil des ‚organisierten Sportes‘ am Gesamtvolumen der Bundes-Sportförderung hat sich bis zum heutigen Tag noch ausgeweitet und geht nun Richtung 90%. Es wäre daher zu überlegen, von zusätzlichen Förderungen des ‚organisierten Sports‘ via Ministerium abzusehen und die Verbände anzuhalten, solche Vorhaben künftig in der Programmerstellung für die Antragsstellung an die Bundes-Sport GmbH vorzusehen bzw. eine entsprechende Schwerpunktsetzung für den organisierten Sport zu Beginn der Förderperiode zu formulieren. Das würde zum einen den Spielraum des jeweiligen Ressortverantwortlichen erweitern und zum anderen ‚Fördergerechtigkeit‘ gegenüber dem nicht organisierten Sport herstellen.“
Der Sportausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Markus Leinfellner die Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Werner Kogler, Mag. Christoph Pramhofer und Maximilian Köllner, MA.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten Markus Leinfellner, Kolleginnen
und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, N, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christoph Zarits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Sportausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 10 09
Christoph Zarits Mag. Agnes Sirkka Prammer
Berichterstattung Obfrau