247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr, do. GZ. 7 St 117/25s - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.‑Ing. Gerhard Deimek gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Die Staatsanwaltschaft Steyr ersucht mit Schreiben vom 5. September 2025, do. GZ. 7 St 117/25s - 1, eingelangt am 11. September 2025, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 3g Abs. 1 und Abs. 2 VerbotsG.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 15. Oktober 2025 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek besteht.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Steyr, do. GZ. 7 St 117/25s - 1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek besteht.
Wien, 2025 10 15
Dr. Nikolaus Scherak, MA Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau