25 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt, do. GZ. 72 Hv 175/24a - 1.1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.‑Ing. Olga Voglauer gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Das Landesgericht Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 5. Dezember 2024, do. GZ. 72 Hv 175/24a - 1.1, eingelangt am 11. Dezember 2024, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Olga Voglauer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 111 Abs. 1 und 2, § 8 StGB, §§ 6 ff., § 34 Abs. 1, § 39 Abs. 1 MedienG.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 22. Jänner 2025 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.‑Ing. Olga Voglauer besteht, und einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Olga Voglauer nicht zuzustimmen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, do. GZ. 72 Hv 175/24a - 1.1, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Olga Voglauer gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Olga Voglauer besteht; einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Olga Voglauer wird nicht zugestimmt.
Wien, 2025 01 22
Mag. Agnes Sirkka Prammer Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau