Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, als Element im Bereich der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbindung im Tourismus einen gesetzlichen Fonds für Tourismusbeschäftigte einzurichten (Tourismusbeschäftigtenfonds). Damit sollen die Anstrengungen zur Anwerbung und Bindung von österreichischen und europäischen Fach- und Arbeitskräften unterstützt werden.

Besonderer Teil

Zu Artikel 1 (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz)

Der Tourismusbeschäftigtenfonds dient dazu, Maßnahmen zu fördern, für die keine Leistungen oder Förderungen des Arbeitsmarktservice gebühren.

Der Fonds wird durch einen Vorstand vertreten und mit jährlich 6,5 Mio. Euro aus Budgetmitteln dotiert. Der Vorstand wird von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ernannt und besteht aus drei Mitgliedern: einem Mitglied der Bundesarbeitskammer, einem Mitglied der den Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe abschließenden Gewerkschaft sowie einer unabhängigen Expertin oder einem unabhängigen Experten aus dem Bereich der Tourismusforschung. Der Vorstand wird von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ernannt. Er wählt aus seiner Mitte eine oder einen Vorsitzenden und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Die Details zur Förderabwicklung und zu den Fördervoraussetzungen, insbesondere für branchenspezifische Qualifizierungen sowie Sonderunterstützungen bei Arbeitsunfällen oder Arbeitslosigkeit, sollen in einer Leistungsordnung festgelegt werden. Die Leistungsordnung wird vom Vorstand erstellt und bedarf der Bestätigung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Bei Erstellung der Leistungsordnung ist darauf zu achten, dass keine Überschneidungen mit Leistungen bzw. Beihilfen des Arbeitsmarktservice erfolgen.

Von den Leistungen des Fonds umfasst soll beispielsweise eine Tourismusfachkraft sein, die sich im Rahmen ihres bestehenden Dienstverhältnisses weiterbilden möchte oder eine Saisonkraft, die eine Ausbildung besuchen möchte, die ihr eine ganzjährige Beschäftigung im Bereich Tourismus ermöglicht.

Der Fonds kann Zuschussleistungen zu Ausbildungskosten gewähren oder diese zur Gänze finanzieren, wenn das Arbeitsmarktservice (AMS) dies nicht übernimmt, entweder weil die Person nicht arbeitslos ist (das AMS fördert Beschäftigte im Rahmen einer Kurskostenbeihilfe nur, wenn sie ein geringes Einkommen erzielen und die berufliche Existenz gefährdet ist, etwa auf Grund des Alters, der Gesundheit, von geringen Qualifikationen oder Kinderbetreuung) oder weil die Ausbildung nicht arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist, etwa weil die Zusatzqualifikation für Vermittlung durch das AMS nicht notwendig ist.

Ausbildungen im Bereich Tourismus, die nicht vom AMS gefördert werden, sind beispielsweise Kurse wie Food und Beverage Management, Housekeeping Managerin oder Manager, diätetisch geschulte Köchin oder Koch – Diplomlehrgang oder Online Marketing trifft KI im Tourismus. Eine Liste von in Frage kommenden Ausbildungen ist unter anderem in der AMS Weiterbildungsdatenbank unter folgendem Link einsehbar: AMS Weiterbildungsdatenbank – www.weiterbildungsdatenbank.at.

Der Fonds kann auch einen Dienstleister mit der Abwicklung seiner Leistungen betrauen. Die Aufsicht über den Fonds obliegt der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Nach drei Jahren der Umsetzung soll eine Evaluierung des Tourismusbeschäftigtenfonds erfolgen.

Zu Artikel 2 (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz)

Der Bund hat dem Tourismusbeschäftigtenfonds ab dem Jahr 2026 jährlich 6,5 Millionen Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben aus Bundesmitteln zu überweisen.