256 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 6 GOG‑NR
über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG‑NR betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek (Pilnacek-Untersuchungsausschuss) (2/US)
I. Beratungen
Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben das gegenständliche Verlangen (Anlage 1) am 24. September 2025 im Nationalrat eingebracht.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat das gegenständliche Verlangen in seiner Sitzung am 16. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA der Abgeordnete Kai Jan Krainer sowie der Ausschussobmann Abgeordneter August Wöginger.
Eine gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit des gegenständlichen Verlangens wurde seitens des Geschäftsordnungsausschusses nicht festgestellt.
II. Beschlüsse
Der Geschäftsordnungsausschuss hat nach § 33 Abs. 6 GOG‑NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse gefasst:
1. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO‑UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses nach den im § 30 GOG‑NR festgesetzten Grundsätzen folgendermaßen bestimmt:
FPÖ: 4 (4), ÖVP: 4 (4), SPÖ: 3 (3), NEOS: 1 (1), Grüne 1 (1)
2. Wahl des Verfahrensrichters/der Verfahrensrichterin
und
des Verfahrensanwaltes/ der Verfahrensanwaltes samt deren Stellvertreter:innen
Auf Grundlage des Vorschlages des Präsidenten des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO‑UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO‑UA
- Frau Mag.a Christa Edwards zur Verfahrensrichterin
- Herrn Mag. Dr. Wolfgang Köller zum Verfahrensrichterin-Stellvertreter
- Herrn Dr. Andreas Joklik, LL.M. zum Verfahrensanwalt
- Herrn Mag. Michael Kasper, LL.M. zum Verfahrensanwalt-Stellvertreter
gewählt.
3. Grundsätzlicher Beweisbeschluss
Auf Antrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Mag. Sophie Marie Wotschke und Mag. Agnes Sirkka Prammer hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO‑UA einstimmig den angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss (Anlage 2) gefasst.
Als Ergebnis seiner Beratungen erstattet der Geschäftsordnungsausschuss dem Nationalrat somit gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR Bericht hinsichtlich
1. des Verlangens der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG‑NR betreffend Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek (Pilnacek-Untersuchungsausschuss) (2/US) (Anlage 1) sowie
2. folgender gemäß § 3 Abs. 5 VO‑UA gefasster Beschlüsse:
1. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
|
|
Mitglieder |
Ersatzmitglieder |
|
FPÖ |
4 |
4 |
|
ÖVP |
4 |
4 |
|
SPÖ |
3 |
3 |
|
NEOS |
1 |
1 |
|
GRÜNE |
1 |
1 |
2. Wahl des Verfahrensrichters/der Verfahrensrichterin
und
des Verfahrensanwaltes/ der Verfahrensanwaltes samt deren Stellvertreter:innen
|
Verfahrensrichterin |
Mag.a Christa Edwards |
|
Verfahrensrichterin-Stellvertreter |
Mag. Dr. Wolfgang Köller |
|
Verfahrensanwalt |
Dr. Andreas Joklik, LL.M. |
|
Verfahrensanwalt-Stellvertreter |
Mag. Michael Kasper, LL.M. |
3. Grundsätzlicher Beweisbeschluss (Anlage 2)
Wien, 2025 10 16
Christian Hafenecker, MA August Wöginger
Berichterstattung Obmann