258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 276/A(E) der Abgeordneten Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend E-Autobatterien als Stromspeicher: Zukunftstechnologie für Konsumentinnen und Konsumenten nutzbarer machen.
Die Abgeordneten Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Mai 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Beim bidirektionalen Laden wird die Batterie des E- Autos gleichzeitig als Stromspeicher für Haushaltsgeräte oder andere externe Anwendungen genutzt. Auf diesem Weg kann für die Konsumentinnen und Konsumenten – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen oder Behörden mit Fuhrparks – ein beträchtlicher zusätzlicher Stromspeicher entstehen. Für den einzelnen Konsumenten kann so die Unabhängigkeit vom Strommarkt erhöht werden. Andererseits kann eine höhere Speicherleistung in privaten Haushalten ein Hauptproblem vieler erneuerbarer Energieträger lösen. Die technischen Grundlagen, um diese Technologie in der Breite umzusetzen sind vorhanden. Es fehlen allerdings gesetzliche Vorgaben für einheitliche, miteinander kompatible Ladesysteme, sowie ein Konzept für die Absicherung der Konsumentinnen und Konsumenten.
Verglichen mit vielen Batteriespeichersystemen für Einfamilienhäuser haben Batterien von Elektroautos meist wesentlich mehr Speicherkapazität. Weiters sind erstgenannte Speichersysteme derzeit noch relativ teuer und daher gerade für private Konsumenten oft nicht rentabel.
Laut einer Studie des VCÖ wird das Auto in Österreich durchschnittlich lediglich eine Stunde pro Tag genutzt. Das heißt im Umkehrschluss, dass es 23 Stunden täglich in der Garage oder am Parkplatz steht. In diesen 23 Stunden könnte das Elektroauto als Batteriespeicher für Einfamilienhäuser, Bürogebäude oder das Stromnetz dienen. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass die EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und der Konsument bzw. die Konsumentin nicht benachteiligt wird.
Die entsprechende Technik ist bereits vorhanden und in mehrere Modelle integriert.
Mit einer dafür ausgelegten Ladeeinrichtung können diese Elektroautos elektrische Energie nicht nur aus dem Stromnetz aufnehmen, speichern und selbst verbrauchen, sondern die gespeicherte Energie umgekehrt auch wieder in das Stromnetz oder in ein Hausnetz zurückgeben und so als zusätzliche mobile Stromspeicher fungieren.
Zur weiteren Erklärung: V2H steht für Vehicle-to-Home. Dabei ist das E-Auto mit der hauseigenen Wallbox verkabelt. Durch eine intelligente Steuerung kann die Wallbox bei Bedarf das Haus mit Strom versorgen, indem sie dem Auto-Akku wieder Energie entzieht. V2G steht für Vehicle-to-Grid. Dieses Verfahren erfolgt analog zu Vehicle-to-Home, allerdings können Überschüsse auch direkt in das Stromnetz eingespeist werden.
Perspektivisch betrachtet kann über die Nutzung von Millionen Batterien als mobile Speicher sogar für das Stromnetz insgesamt ein großes zusätzliches Speicherpotenzial entstehen, das wesentlich zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen und Schwankungen im Aufkommen erneuerbarer Energie ausgleichen kann.“
Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kühberger die Abgeordneten Elisabeth Heiß, Bernhard Herzog, Dr. Elisabeth Götze und Ines Holzegger.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Michael Seemayer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2025 10 21
Andreas Kühberger Peter Wurm
Berichterstattung Obmann