262 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 537/A(E) der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Für mehr Preistransparenz und faire Preisvergleiche: Verbesserung der Grundpreisauszeichnung im Interesse der Konsument:innen"
Die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Verbraucher:innen sind in ihrem Alltag laufend mit einer Vielzahl an Preisangeboten konfrontiert – insbesondere im Lebensmittel- und Drogeriebereich. Gerade in Zeiten anhaltender Teuerung und hoher Inflation ist es von besonderer Bedeutung, dass Konsument:innen Preise einfach, objektiv und transparent vergleichen können. Nur so ist ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt, der faire Preise fördert.
Ein zentrales Instrument zur Unterstützung der Preistransparenz ist die Grundpreisauszeichnung: also die verpflichtende Angabe des Preises pro Mengeneinheit (z. B. pro Liter, Kilogramm oder Stück). Diese soll es ermöglichen, verschiedene Verpackungsgrößen und Marken objektiv miteinander zu vergleichen – unabhängig von Marketing, Aktionspreisen oder Gebindegrößen.
Tatsächlich kommt es jedoch immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und Unklarheiten bei der Umsetzung: So werden Grundpreise in der Praxis mitunter gar nicht, falsch oder schwer lesbar angegeben. Auch die uneinheitliche Verwendung von Bezugsgrößen (etwa bei Milliliter vs. Liter oder Gramm vs. Kilogramm) erschwert den unmittelbaren Vergleich. Der Nutzen für Konsument:innen wird dadurch erheblich eingeschränkt.
Zahlreiche Konsumentenschutzorganisationen haben in der Vergangenheit auf diese Problematik hingewiesen und fordern seit Langem Verbesserungen bei der rechtlichen Umsetzung sowie stärkere Kontrollen. Aktuelle Preisentwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit, hier mit konkreten Maßnahmen anzusetzen.
Um das Vertrauen in Preisangaben zu stärken und Preisvergleiche im Alltag einfacher und nachvollziehbarer zu machen, hat sich die Bundesregierung auf einen zweigleisigen Ansatz verständigt:
- Verstärkte Kontrollen durch die zuständigen Behörden, um fehlerhafte oder unvollständige Grundpreisangaben rasch zu identifizieren und entsprechende Sensibilisierung bei Handelsunternehmen sicherzustellen.
- Eine praxistaugliche und verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Preisauszeichnungsgesetz, beispielsweise durch die Einführung einheitlicher Bezugsgrößen und klarer Vorgaben zur Darstellung und Lesbarkeit.
Mittels Erlass vom 09. September 2025 wurde der erste Schritt in Richtung Umsetzung gesetzt. Nun soll auch die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen.
Ziel beider sich ergänzender Maßnahmen ist es, die Transparenz in den Verkaufsregalen deutlich zu erhöhen, Konsument:innen beim Preisvergleich zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Eindämmung intransparenter oder irreführender Preisgestaltung zu leisten. “
Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am
21. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten
sich außer der Berichterstatterin Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher
die Abgeordneten Andreas Kühberger,
Julia Elisabeth Herr, Mag. Elke Hanel-Torsch, Wolfgang Kocevar,
Elisabeth Heiß,
Dr. Alma Zadić, LL.M. und Manuel Pfeifer.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten
Julia Elisabeth Herr, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer,
Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2025 10 21
Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher Peter Wurm
Berichterstattung Obmann