263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 534/A(E) der Abgeordneten Michael Seemayer, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Preistransparenz bei Führerscheinkosten!"

Die Abgeordneten Michael Seemayer, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ein KFZ-Führerschein gilt für junge Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, als wichtiger Schritt in die Eigenständigkeit, ist für sie jedoch auch mit erheblichen Kosten verbunden. Das KFG 1967 schreibt in § 112 Abs 2 Fahrschulen vor, den vollständigen Fahrschultarif von außen lesbar neben oder in der Nähe der Eingangstüre anzubringen. Diese seit dem Jahr 1988 gültige Regelung entspricht nicht mehr den Anforderungen für Preistransparenz und Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter.

Eine Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich vom Vorjahr offenbarte zwischen den Fahrschulen im Land Preisunterschiede von bis zu 610 Euro beim L-17-Führerschein sowie häufige Intransparenz bei der Preisauszeichnung im Internet. In 13 von 18 Bezirken gab keine einzige der untersuchten Fahrschulen ihre Preise online bekannt.

Zur Förderung des Wettbewerbs zwischen den Anbietern und der besseren Vergleichbarkeit für die Fahrschüler:innen fordern die unterzeichneten Abgeordneten daher eine gesetzliche Anpassung, die der Preistransparenz und dem Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter Rechnung trägt. Es soll daher der gesetzliche Rahmen überarbeitet werden, inwieweit Fahrschulen künftig dazu angehalten werden können, den vollständigen Fahrschultarif, inklusive sämtlicher Zuschläge, in geeigneter Form – insbesondere aber langfristig nurmehr auf ihrer Website – darzustellen. Da die Unternehmen bereits jetzt gesetzlich zum Aushang eines vollständigen Tarifblatts mit einer Übersicht über die Kosten für die Ausbildung in den einzelnen Führerscheinklassen, für Lernunterlagen sowie für Wiederholungsprüfungen verpflichtet sind, ergibt sich für sie kein nennenswerter Mehraufwand. Zudem fordern die unterzeichneten Abgeordneten, dass Fahrschulen in der werblichen Kommunikation die Gesamtkosten für Führerscheinausbildung und Lernunterlagen in einheitlicher und verständlicher Weise anzuführen haben, um irreführende Angaben zu vermeiden und eine faire Vergleichbarkeit für Konsument:innen zu gewährleisten.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Seemayer die Abgeordneten Ines Holzegger, Dr. Elisabeth Götze und Andreas Kühberger.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Michael Seemayer, Andreas Kühberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2025 10 21

                              Michael Seemayer                                                                 Peter Wurm

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann