271 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag 528/A(E) der Abgeordneten Klaus Seltenheim, Nico Marchetti, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung einer einheitlichen Medien-Förderstrategie
Die Abgeordneten Klaus Seltenheim, Nico Marchetti, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Medien spielen in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Rolle. Sie informieren, leisten einen Beitrag zum öffentlichen Diskurs und schaffen Transparenz, nicht zuletzt auch, was staatliches Handeln betrifft. Österreich verfügt über eine gut ausgebaute Medienförderung, deren Ziel der Erhalt der Medien- und Meinungsvielfalt ist. Die Förderlandschaft ist dabei historisch gewachsen. Im Jahr 1975 wurde die erste Vertriebsförderung für Zeitungen eingeführt. Es folgten diverse Erweiterungen, z.B. die Förderung zum Erhalt der regionalen Vielfalt von Tageszeitungen. Seit 2009 besteht auch eine Förderung für den Privatrundfunk und zur Herstellung von TV-Produktionen. In den letzten Jahren wurden weitere Förderschienen eingeführt: So wurden der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation und die Qualitäts-Journalismus-Förderung etabliert.
In den letzten Jahrzehnten war die österreichische Medienlandschaft von tiefgreifenden Veränderungen geprägt. Durch die Entwicklung in Richtung globaler digitaler Medienplattformen veränderten sich die Produktion, die Nutzung und die Finanzierung von Medieninhalten. Die Konkurrenz am Medienmarkt verschärfte sich. So reduzierte sich etwa seit 1960 die Zahl der Tageszeitungen von 28 auf 12. Zur selben Zeit gab es Neugründungen, z.B. für gratis verfügbare Medieninhalte. Auch innerhalb der österreichischen Verlagshäuser fanden Konzentrationsprozesse statt. Als Reaktion auf die schwierige Marktsituation der Medienunternehmen und zur Stärkung des österreichischen Medienstandorts wurde versucht, durch staatliche Förderungen verstärkt zu unterstützen und den Einnahmenausfall bei etablierten Geschäftsmodellen abzufedern.
Die Struktur der Vergabe von Medienförderungen ist also das Ergebnis einer historischen Entwicklung, wobei einzelne Förderungen nach und nach hinzukamen. Wie auch der Rechnungshof feststellt, sind die Förderbereiche, die Fördernehmer:innen sowie die Fördergegenstände heterogen und durch die historisch gewachsene Struktur nicht ausreichend klar abgegrenzt.[1] Der Rechnungshof empfiehlt daher dem zuständigen Ressort eine Analyse der medienförderungsrelevanten Gesetze mit dem Ziel der Harmonisierung und Vereinfachung. Darüber hinaus wäre die Erreichung der medienpolitischen Ziele, die mit der Vergabe der Förderungen im Medienbereich verfolgt werden sollen, einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Auf Messungen zur Medienvielfalt und Marktkonzentration wäre hinzuwirken, um evidenzbasierte Grundlagen für die angekündigte Restrukturierung der Medienpolitik bereitzustellen. Weitere aus der Sicht des Rechnungshofes zu berücksichtigende Aspekte wären beispielsweise auch die Überprüfung der Gremien und Verbesserung der Vergabeverfahren, eine Öffnung der Förderprogramme gegenüber neuen Marktteilnehmer:innen und die Schaffung von Anreizen für eine vielfältige Medienlandschaft unter Bedachtnahme auf professionelle journalistische Tätigkeit. Medienförderung solle konkrete Kriterien als Fördervoraussetzung für die Gewährung einer Förderung und für die Berechnung der Förderhöhe vorsehen, Medienunternehmen im Strukturwandel unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber globalen Konzernen steigern, die Unabhängigkeit der Berichterstattung sicherstellen und bei der Weiterentwicklung von Finanzierungsmodellen und dem Umgang mit verändertem Nutzungs- und Konsumverhalten unterstützen, so der Rechnungshof. Insgesamt soll damit der österreichische Medienmarkt deutlich gestärkt werden.
Aufgrund der geschilderten Problemlage hat die Bundesregierung bereits in ihrem aktuellen Arbeitsprogramm die Weiterentwicklung der bestehenden Förderstruktur im Sinne einer einheitlichen Förderstrategie mit dem Fokus auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit, Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt vorgesehen. Förderungen mit Schwerpunkt Innovation sollen ausgebaut werden, um Medien-Start-ups und neuen Medienprodukten eine Chance zu geben. Förderungen müssen klare Ziele verfolgen, weiterhin transparent vergeben werden und Anreize bieten, um Medienunternehmen zu unterstützen, langfristige Perspektiven zu entwickeln. Die bestehenden Förderkriterien gilt es u.a. durch Aufnahme eines Redaktions-statuts als Grundvoraussetzung weiterzuentwickeln. Ziel der Medienförderung muss die Schaffung eines resilienten Medienstandorts sein.“
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Klaus Seltenheim die Abgeordneten Sigrid Maurer, BA, Dr. Markus Tschank, Mag. (FH) Kurt Egger, Sabine Schatz und Mag. Harald Stefan sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Andreas Babler, MSc.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Seltenheim, Nico Marchetti, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2025 10 23
Klaus Seltenheim Mag. Muna Duzdar
Berichterstattung Obfrau
[1] Rechnungshof Österreich: Medienförderungen durch die KommAustria und die RTR, Reihe BUND 2025/25, Juli 2025.