274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Petitionen Nr. 5 bis 7 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 3, 17 und 18 sowie 21

 

Einleitung

 

Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet, die folgende Angaben enthält: Betreff, Namen der Einbringenden, Einlangen, Datum der Behandlung im Ausschuss, vom Ausschuss angeforderte Stellungnahmen, Art der Erledigung.

 

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung jener der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

 

Seit dem 1. August 2021 haben Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen gemäß § 23b Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Verfahrens zu parlamentarischen Petitionen (PET) und Bürgerinitiativen (BI) Stellungnahmen abzugeben. Zudem können sowohl die jeweilige PET oder BI als auch die einzelnen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern mit elektronischen Zustimmungen unterstützt werden. Der Zeitraum für elektronische Zustimmungserklärungen erstreckt sich seither vom Einlangen bis zum Ende des gesamten parlamentarischen Verfahrens, nicht mehr nur auf den Zeitraum der Behandlung im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.

 

Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Petitionen Nr. Nr. 5 bis 7 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 3, 17 und 18 sowie 21.

 

Die Bürgerinitiativen Nr. 3, 17 und 18 waren bereits Verhandlungsgegenstände der vorangegangenen, XXVII. Gesetzgebungsperiode, wurden in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt. Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse. Die gegenständlichen Bürgerinitiativen wurden am 26. Februar 2025 neuerlich dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Die detaillierten Informationen sind in der Folge bei den jeweiligen Bürgerinitiativen ersichtlich.

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat die gegenständlichen Petitionen und Bürgerinitiativen in der XXVIII. Gesetzgebungsperiode in bis zu drei Sitzungen in Verhandlung genommen. In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Mag.a Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, Daniela Gmeinbauer, Dr.in Elisabeth Götze, MMst. Mag.a (FH) Maria Neumann, Irene Neumann-Hartberger, Andreas Kühberger, Rudolf Silvan, Ing. Harald Thau sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.

In der Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen eine Anhörung gemäß § 100b Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates unter Beteiligung folgender Auskunftspersonen bzw. Erstunterzeichnerin der Bürgerinitiative abgehalten:

 

TOP 1: 6/PET: „Keine Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag“

Dr.in Silvia Behrendt

TOP 2: 3/BI: „Rettet den Wienerwald!“

Mag. Wolfgang Gerstl

TOP 3: 2/PET: „10.000 Euro weniger im Jahr? Das ist nicht fair! Für eine rasche und umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie für Lohntransparenz"

MMag.a Eva-Maria Burger, LLM

TOP 4: 15/BI: „Klare und erreichbare Kriterien für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft“

Ing. Josef Labschütz, MBA

TOP 5: 23/BI: „Ergänzung § 135 ASVG – Anerkennung der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege als Medizingruppe / Gesundheitsdienstanbieter (GDA)“

Maria Brandstötter, DGKP, WDM, ZWM®

 

In der zugehörigen Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag.a Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA, Alois Kainz, Christian Lausch, Elisabeth Heiß, Sebastian Schwaighofer, Irene Neumann-Hartberger, MMst. Mag.a (FH) Maria Neumann, Heike Eder, BSc MBA, Rudolf Silvan, Wolfgang Kocevar, Bernhard Herzog, Mario Lindner, Fiona Fiedler, BEd, Ralph Schallmeiner, Dr.in Elisabeth Götze sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard das Wort.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger gewählt.

 

I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen

1. Petitionen

 

Petition Nr. 6/PET betr.

„Keine Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag“ (29.04.2025)

überreicht durch die Abgeordnete

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA

26.06.2025

23.10.2025

BMASGPK

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Die Ablehnung der Ratifizierung des neuen Pandemieabkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Forderung dieser Petition. Die Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Petition sehen dadurch die nationale Souveränität, die individuellen Grundrechte und die demokratischen Entscheidungsprozesse aufgrund der ihrer Ansicht nach fehlenden Rechenschaftspflicht der WHO-Führung gefährdet.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 23.Oktober 2025 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G; dagegen: F) beschlossen, die Petition Nr. 6 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


Petition Nr. 7/PET betr.

„Steuerbefreiung für Elektroautos, die im Dienste der Allgemeinheit (E-Carsharing, Fahrtendienste, ...) verwendet werden“ (28.05.2025)

überreicht durch die Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Dr. Elisabeth Götze und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA

26.06.2025

23.10.2025

BMLUK

BMF

BMIMI

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Angesichts des Konsolidierungspakets sind künftig auch Elektrofahrzeuge nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Diese Petition fordert, dass zumindest all jene E-Kfz von dieser Steuer ausgenommen werden, die im Dienst der Allgemeinheit verwendet werden. Dies würde etwa die „betreuten Fahrdienste“ des Roten Kreuzes betreffen, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gelten, die ohne Unterstützung Einkäufe, Behördenwege oder Arztbesuche nicht wahrnehmen könnten. Auch Krankentransporte, Schülertransporte und gemeinnützige E‑Fahrdienste sollen von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit werden. Eine weitere Ausnahme soll das E-Carsharing bilden, da es einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung der CO2‑Emissionen leiste.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen, die Petition Nr. 7 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

2. Bürgerinitiativen

 

Bürgerinitiative Nr. 17/BI betr.

„Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich“ (24.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Michael Bernhard (als 73/BI XXVII. GP am 12.6.2024)

27.06.2024

BMAW

WKO

 

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Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025)

03.04.2025

26.06.2025

23.10.2025

BMWET

 

Kenntnisnahme

 

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

UNOS, die liberale Vertretung von Unternehmerinnen und Unternehmern, fordern mit einer Bürgerinitiative „ein Ende der Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer“. Die Wirtschaftskammer sei „aufgebläht und unzeitgemäß“, kritisieren die Initiatorinnen und Initiatoren. Sie sehen Vorteile in einer freiwilligen Interessensvertretung: „1. Schlankere Organisation mit effizientem Mitteleinsatz, 2. Angebote, die die Unternehmerschaft wirklich brauchen, 3. Mitgliedsbeiträge auf service- und nutzenorientiertem Niveau“.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 17 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

Bürgerinitiative Nr. 18/BI betr.

„Endlich Konsequenzen für Betrug bei Nationalratswahlen durch Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze“ (24.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Fayad Mulla (als 74/BI XXVII. GP am 24.9.2024)

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Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025)

03.04.2025

26.06.2025

23.10.2025

BMI

BKA – VD

Rechnungshof

 

 

Kenntnisnahme

 

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Jene, die diese parlamentarische Bürgerinitiative unterstützen mobilisieren gegen die Wahlkampfkosten­überschreitung. Sie fordern Konsequenzen für „Betrug“ bei Nationalratswahlen. Der Nationalrat wird ersucht, die Nationalratswahlordnung zu ändern. Bei einer Überschreitung der gesetzlichen Wahlkampfkostenobergrenze sollten künftig der „Täterpartei“ die erzielten Wählerstimmen bzw. Mandate aberkannt werden, sie sollte öffentliche Partei- und Klubförderungen, die durch aberkannte Wahlstimmen bzw. Mandate ausbezahlt wurden, zurückzahlen müssen. Außerdem wird gefordert, dass die „Täterpartei“ nicht mehr kandidieren dürfte und ihr auch das aktive Wahlrecht entzogen werden müsste. Für die Verantwortlichen und für die in „den Gesetzesbruch involvierten Personen“ sollte es eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geben.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, dagegen: F, G) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 18 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

Bürgerinitiative Nr. 21/BI betr.

„Lebensraum unserer Kinder schützen! GEFAHR IN VERZUG – Schwere Vorwürfe gegen die WHO! Unverzügliches Handeln ist dringend geboten, um die Änderungen der IGV abzuwehren. Widerspruch einlegen!“ (01.04.2025)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Elisabeth Albrecht

26.06.2025

23.10.2025

BMASGPK

 

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Mit dieser Bürgerinitiative wird Kritik an den internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geübt und an die Bundesregierung appelliert, diesen zu widersprechen. Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass COVID-19 kein „öffentliches Gesundheitsereignis“ war, sondern eine durch Militärbündnisse koordinierte „globale Operation“. Außerdem wird behauptet, dass mRNA-Impfstoffe kontaminiert seien und zu gesundheitlichen Schäden führen würden. Daher wird eine juristische Prüfung und Aufarbeitung der Corona-Krise inklusive der Impfstoff-Zulassungsverfahren gefordert. Zentrales Anliegen ist auch, dass die Verabreichung von mRNA-Injektionen generell gestoppt wird.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, N, G; dagegen: F) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 21 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

II. Zuweisungen

1. Petitionen

 

Petition Nr. 5/PET betr.

„Bürokratieabbau für unsere Feuerwehren“ (28.04.2025)

überreicht durch den Abgeordneten

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Ing. Harald Thau

26.06.2025

23.10.2025

BMI

BMASGPK

BMLUK

Zuweisung an den Umwelt-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

Diese Petition verfolgt das Ziel, den bürokratischen Aufwand der Feuerwehren zu reduzieren. Derzeit darf Wasser aus Flüssen, Seen oder Teichen nur im akuten Brandfall entnommen werden, nicht aber für Übungen – außer mit zeitlich befristeter Genehmigung. Gefordert wird, dass das Löschwasser künftig auch zu Übungszwecken bewilligungsfrei – und somit unbürokratisch - entnommen werden darf.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 5 dem Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

2. Bürgerinitiativen

 

 

Bürgerinitiative Nr. 3/BI betr.

„Rettet den Wienerwald!“ (24.10.2024)

überreicht durch

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

Art der Erledigung

Mag. Wolfgang Gerstl (als 48/BI XXVII. GP am 22.09.2022)

06.12.2022

22.03.2023

29.06.2023

05.10.2023

30.11.2023

07.03.2024

27.06.2024

BMLFRW

Amt der Wiener LReg

Österreichische UNESCO-Kommission

Weatherpark GmbH

BMLFRW

Biosphärenpark Wienerwald

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Verhandlungsgegenstand gem. § 21 Abs. 1a GOG in der XXVIII. GP des Nationalrates (Zuweisung am 26.02.2025)

03.04.2025

26.06.2025

23.10.2025

 

Amt der NÖ LReg

Geosphere Austria

 

 

Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

 

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Diese beim Einbringen in den Nationalrat von 2.627 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Bürgerinitiative fordert strengere Regelungen für die Flächenverbauung im Bereich des Wienerwaldes. Der Wienerwald sei die grüne Lunge Wiens, da – wie Studien gezeigt haben – die aus dem Wald kommende kalte Luft die angrenzenden Bezirke deutlich abkühle, so der Erstunterzeichner. In Zeiten, in denen die Erhitzung der Stadt zunehme, sei durch die zunehmende Verbauung des Biosphärenparks diese angesichts der Klimaerwärmung wichtige Funktion gefährdet. Das wertvolle Naherholungsgebiet für die städtische Bevölkerung sowie das ortsübliche Landschaftsbild werden durch die Großbauprojekte immer mehr zerstört, wird in der Bürgerinitiative kritisiert, und die Bodenversiegelung werde auch aufgrund der immer stärker werdenden Regenfälle zu einem Sicherheitsrisiko für die Anrainerinnen und Anrainer. Das Ziel der Novelle der Wiener Bauordnung 2021, überdimensionierte Neubauten in Siedlungsgebieten zu reglementieren und das Stadtbild zu erhalten, müsse vor Ort auch tatsächlich umgesetzt werden.

 

Beschluss:

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 3 dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 5 bis 7 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 3, 17 und 18 sowie 21 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2025 10 23

                     Irene Neumann-Hartberger                                                  Michael Bernhard

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann