28 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 501 St 68/24k - 1.23, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 5. Februar 2025, do. GZ. 501 St 68/24k - 1.23, eingelangt am 10. Februar 2025, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan nicht zuzustimmen.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Christoph Zarits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, do. GZ. 501 St 68/24k - 1.23, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan wird nicht zugestimmt.
Wien, 2025 02 26
Christoph Zarits Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau