284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
über die Regierungsvorlage (248 der Beilagen): Bundesgesetz zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz – CEMT-DigiG)
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Bundesgesetzes zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz – CEMT-DigiG) wird ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs gesetzt. Die bisherige Papierform der CEMT-Genehmigungen wird durch eine elektronische Lösung ersetzt, um eine effizientere Zuteilung, Kontrolle und Verwaltung dieser Genehmigungen zu ermöglichen.
Der Entwurf fügt sich in den Kontext der bestehenden Rechtslage ein, insbesondere der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Vergabe von CEMT-Genehmigungen (CEMT-VV), BGBl. II Nr. 207/2016, und des Güterbeförderungsgesetzes 1995 (GütbefG), BGBl. Nr. 593/1995. Die CEMT-VV bleibt demgemäß weitgehend unberührt und gilt weiterhin, soweit dieses Gesetz keine spezifisch abweichenden Regelungen trifft. Auf diese Weise wird das durch die CEMT-VV etablierte Vergabesystem rechtssicher in eine digitale Umgebung überführt.
Zentrale Neuerung ist die Einführung einer „CEMT-Plattform“ samt „CEMT-Mobilapplikation“ durch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), über die CEMT-Genehmigungen zukünftig elektronisch verwaltet werden. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Den in § 3 Abs. 2 genannten Stellen wird dabei eine Abfragebefugnis eingeräumt. Daneben schafft das Gesetz Rechtssicherheit für die Verwendung der elektronischen Dokumente (Genehmigungsinformationsdokument und Fahrteninformationsdokument), die die bisherige CEMT-Genehmigung und das „Fahrtenberichtsheft“ ersetzen. Die behördlichen Kontrollen werden dadurch vereinheitlicht und vereinfacht: So können die Aufsichtsorgane über QR-Codes oder Fahrtidentifizierungsnummern auf die relevanten Daten zugreifen.
Insgesamt verfolgt das Gesetz das Ziel, den Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden und Unternehmen zu reduzieren, die Verarbeitungssicherheit zu erhöhen, eine effektivere Kontrolle sicherzustellen und nicht zuletzt die unions- und völkerrechtlichen Vorgaben im Bereich Datenschutz sowie im Güterbeförderungswesen zu erfüllen.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. November 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel der Abgeordnete Ralph Schallmeiner sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr und Mobilität somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (248 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2025 11 06
Mst. Joachim Schnabel Wolfgang Moitzi
Berichterstattung Obmann