287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
über den Antrag 371/A der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (Feuerwehr-Entbürokratisierungsgesetz)
Die Abgeordneten Ing. Harald Thau, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 9. Juli 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass die aktuell nachteilige gesetzliche Regelung, dass Freiwillige Feuerwehren bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen die NoVA vorerst zahlen müssen und sich diese erst im Anschluss rückvergüten lassen können, angepasst wird, um den nicht unerheblichen und vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für Feuerwehren zu beheben und eine Entlastung der heimischen Feuerwehren zu gewährleisten. Damit wird den Feuerwehren die Last einer Vorfinanzierung abgenommen, ohne dass dabei zusätzliche Kosten entstehen.
Hintergrund des Antrages ist folgender Sachverhalt: Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung für Feuerwehren bestimmt sind. Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend, d.h. zu mehr als 80 Prozent als Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden, sind derzeit von der NoVA, aber nur im Wege der Vergütung (§ 12 iVm § 3 Abs. 3 Z 7 NoVAG 1991) befreit.
Um die Dimension dieser Verbesserung zu verdeutlichen, muss ein Blick auf die österreichischen Feuerwehren geworfen werden. In Österreich gibt es aktuell 4.767 Feuerwehren, darunter 4.450 Freiwillige Feuerwehren, die im Jahr 2024 knapp 250.000 technische Einsätze – von Pumparbeiten bei Überflutungen bis hin zu Einsätzen bei Verkehrsunfällen – im Dienste der Allgemeinheit absolviert haben. Rund 355.000 Menschen engagieren sich in Österreich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit und Katastrophenschutz.“
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. November 2025 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich der Berichterstatter Abgeordneter Ing. Harald Thau.
Auf Antrag des Abgeordneten Ing. Harald Thau beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates zu empfehlen, den gegenständlichen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Verkehr und Mobilität somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2025 11 06
Ing. Harald Thau Wolfgang Moitzi
Berichterstattung Obmann